Aktuelles Archiv

14. November 2021
Mitgliederversammlung der LWG

Gewählt ist …

So hieß es u. a. in der diesjährigen Mitgliederversammlung der LWG . Die Wahlen in die Parteiämter war der zentrale Punkt auf der Tagesordnung der Wählergemeinschaft. In Anbetracht der wieder belebten Pandemie-Krise fasste sich die Versammlung ungewohnt kurz. Aber es galt, nach der im Vorjahr ausgefallenen Versammlung zumindest die Satzungsvorschriften zu erfüllen. So beschränkten sich die Vorsitzenden der Partei, Uwe Horns, und der Fraktion, Michael Arendt,  auf kurz gefasste Berichte, die aber in der Aussprache an Ergänzung und  Inhalten gewannen. Die Vorsitzenden dankten den Mitgliedern von Partei und Fraktion für ihre fleißige und zuverlässige Mitarbeit in Fraktion und Ausschüssen. Besondere Erwähnung erfuhr die Organisation der regelmäßigen Fraktionssitzungen im Online-Format. Der Kassenbericht offenbarte die erfreuliche Mitteilung, dass die Kassenlage der Wählergemeinschaft sehr gut ist. Dem Kassenwart Dirk Langenstein wurde eine beanstandungsfreie Kassenführung bescheinigt. Mit Blick auf die in den vergangenen zwei Jahren geleistete Arbeit und die tadellose Kassenführung wurde dem Vorstand ohne Gegenstimme die Entlastung erteilt.

Die Wahlen:

  1. Vorsitzender: Uwe Horns (Wiederwahl)
  2. Stellvertreter des Vorsitzenden: Klaus Westhölter (Wiederwahl)
  3. Kassenwart: Dirk Langenstein (Wiederwahl)
  4. Schriftführer: Michael Arendt
  5. Beisitzer: Max Ole Horns
  6. Kassenprüfer: Marcus Petersen

Wie immer nahm der Punkt „Sonstiges“ am Ende der Sitzung besonderen Raum ein. Dabei trat die Sorge der Anwesenden um den Mitgliederbestand in den Vordergrund. Insbesondere aus Altersgründen und Wegzug hat sich die Zahl der Mitglieder zum gegenwärtigen Zeitpunkt so verringert, dass ein Schwerpunkt der künftigen Parteiarbeit das Werben um neue Mitglieder sein muss. Mit diesen nachdenklichen Hinweisen schloss der Vorsitzende die Sitzung.

20. Oktober 2021
Dauerthema „Nordhafen“

Gesucht: Lösungen für den Verkehrsengpass „Nordhafen“

Bauausschuss bringt Fachberatung auf den Weg

Mit knapper Mehrheit beschloss der Bauausschuss am gestrigen Abend  die Empfehlung an die Stadtvertretung, eine Beratungsfirma für die Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten einer Führung aller Verkehre im Nordhafen zu beauftragen. Der Ausschuss folgte dem ergänzenden Antrag der LWG,  diesen Auftrag auch auf die Prüfung von Möglichkeiten zu erstrecken, den Nordhafen an die B 199 anzuschließen. Darüber hinaus sollen die Radewegeführungen über die Brücke nach Ellenberg hinein und über den Südhafen erfasst werden. Die Diskussion machte deutlich, dass die Komplexität des Themas vor dem Hintergrund einer immens zunehmenden Verkehrsbelastung insbesondere des Nordhafens einer gezielt fachlichen Beratung bedarf. Erst vor kurzem hatten sich die vielen Gewerbetreibenden im Nordhafen an die Stadt gewandt und auf Lösung gedrängt. Ihnen wurde zugesichert, dass sie in geeigneter Form an den hoffentlich kurzfristig beginnenden Beratungen beteiligt werden.

11. Oktober 2021

Wir gratulieren

Herrn Joachim Stoll

zu seiner Wahl zum Bürgermeister unserer Stadt. Wir hoffen auf eine gute Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung zum Wohle unserer Stadt.

5. Oktober 2021
Dauerthema „Verkehr im Nordhafen“

Verkehrsproblem Nr. 1: Der „Nordhafen“

LWG beantragt umfassende Prüfung durch Fachbüro

Endlich „Nägel mit Köpfen“ machen, das wollen wir nach endlosen Diskussionen über Möglichkeiten der Verbesserung des Verkehrs im Nordhafen erreichen! Wir sind überzeugt, dass sich hier eine vernünftige Entspannung nicht ergeben kann, wenn der Hafen weiterhin als „Sackgasse“ für alle Verkehre besteht. Deshalb beantragt die LWG, von einem Fachbüro nicht nur den aktuellen Zustand, sondern auch alle Möglichkeiten eines baulichen Anschlusses des Nordhafens an die Bundesstraße 199 prüfen zu lassen.

Es ist uns durchaus bewusst, dass die Realisierung eines Anschlusses an die B 199 für den einen oder anderen utopisch klingen mag. Wir gehen  auch nicht davon aus, dass es kurzfristig gelingen wird. Aber es ist auch nicht hilfreich, wenn in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen immer wieder über diese Notwendigkeit ohne Lösungsvorschläge diskutiert wird. Am Ende gehen die Diskutierenden auseinander und beklagen den jetzt noch andauernden Zustand. Es wird höchste Zeit, dass uns ein fachliches Gutachten sagt, was ungeachtet der zu erwartenden  räumlichen und technischen Aufgaben  möglich ist!

Die LWG hat folgenden Antrag an die Beschlussgremien gerichtet:

Der Bauausschuss/Hauptausschuss  empfiehlt, die Stadtvertretung beschließt  die Beauftragung einer Beratungsfirma für die Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten einer bedarfsgerechten Führung aller Verkehre im Nordhafen Der Auftrag umfasst die Prüfung von Möglichkeiten, den Nordhafen an die B 199 baulich und technisch direkt anzuschließen und die mögliche Verkehrsführung darzustellen. Die Verwaltung wird aufgefordert, das Auftragsverfahren schnellstmöglich durchzuführen. Entstehende Kosten sind außerplanmäßig auszuweisen, die erforderlichen Mittel werden bereitgestellt. 

Ohne einem Ergebnis vorgreifen zu wollen, erwarten wir von einem Anschluss des Nordhafens an die B 199 erhebliche Verbesserungen der Verkehrsprobleme, die sich heute für alle Teilnehmer und zunehmend für alle Anlieger abzeichnen. Insbesondere die gewerblichen Anlieger spüren zunehmend die Behinderungen des sich verdichtenden „Allgemeinverkehrs“ in der sich erkennbar verlängernden Fremdenverkehrssaison.

 

23. September 2021
Arbeitsbilanz per 23. 9. 2021

Die Bücherei hält Politik und Verwaltung auf Trab

Wer glaubt, dass der Bürgerentscheid von April d. J. alle Gedanken um die Stadtbücherei Kappeln ruhen lässt, der irrt!  Trotz des Bürgerentscheides ist ein politischer Streit um das Abstimmungsergebnis entbrannt. SPD und Grüne versuchen, dem Abstimmungsergebnis Aussagen beizugeben, die falsch sind und die Gemeinschaft in die Irre führen. Der Bürgerentscheid spricht eine klare Sprache und duldet keine Auslegungen aus reinem Wunschdenken! Die folgende Liste zeigt die Wirkungen:

  • Der Bürgerentscheid hat am 18. April d. J. den alten Standort der Bücherei festgelegt.
  • Nach der Gemeindeordnung ist der Bürgerentscheid zeitlich begrenzt auf zwei Jahre. In diesem Zeitraum dürfen auch keine verändernden Maßnahmen beschlossen oder vorgenommen werden.
  • Die Fraktionen der SPD und Grünen wollen aus dem Bürgerentscheid lesen, dass nicht nur der Standort, sondern auch Modernisierung und Sanierung des Altgebäudes und Entwicklung zum „dritten Ort“ von der Abstimmungsgemeinschaft gewollt wäre. Das ist falsch! Denn die Abstimmungsfrage bezog sich nur auf den Standort. Hätte man mehr gewollt, hätte das die Frage erfassen müssen!
  • Fraktionen und Verwaltung beantragten die Sanierung und bauliche Erweiterung der Bücherei (400 qm) im Wert von über 3 Mio. EURO. Über! Auch ein kompletter Neubau mit unabsehbaren Kosten und baurechtlichen Problemen am alten Platz wurde ohne Vorlage ins Gespräch gebracht.
  • Die Mehrheit lehnte diesen Antrag ab, auch wenn eine Förderung innerhalb der Altstadtsanierung erwartet werden könnte.
  • Die 2/3-Förderung würde aber nur greifen, wenn nicht nur die Bausubstanz saniert, sondern das Konzept der Bücherei („dritter Ort“) neu geschrieben würde.
  • Die ablehnende Mehrheit bezieht sich auf eine vorliegende Aussage der kompetenten Büchereizentrale Schleswig-Holstein, nach der am alten Standort auch durch vergrößernden Umbau und Einbezug des Obergeschosses dieses bedingende Konzept nicht wirklich zu erreichen wäre.
  • Die abgelehnten Sanierungs- und Erweiterungswünsche würden wegen der beengten Lage des Gebäudes zu den Nachbarn zu vermutlich unüberwindlichen baurechtlichen und brandschutzrechtlichen Schwierigkeiten führen.
  • Zum Baurecht für eine Erweiterung wurden keine verlässlichen Aussagen gemacht!
  • Die Maßnahmenliste der vorbereitenden Untersuchungen für die Altstadtsanierung erfasst die Erweiterung und Sanierung der aktuellen Bücherei und Entwicklung zum „dritten Ort“. Die Liste ist abzuschließen und dann Grundlage der folgenden, geförderten Sanierungsmaßnahmen und den Einsatz eines Sanierungsträgers.
  • Die Maßnahmenliste entspricht allerdings nicht dem Beschlussstand (s. o.) und ist zu korrigieren, um sie abschließen zu können. Korrigieren heißt in diesem Fall:  Städtebaulicher Mangel: „Kappeln hat keine moderne, zeitgemäße Bücherei (u. a. „dritter Ort“)“.
  • Die Korrektur der Maßnahmenliste schafft endlich die Situation, das Städtebauförderungsprogramm fortzusetzen und endlich einen Sanierungsträger nach Auswahl einzusetzen.
  • Die Bücherei wird von der Stadt nach wie vor in der Schmiedestraße pflichtgemäß unterhalten und betrieben.
  • LWG, CDU und SSW haben die Verwaltung aufgefordert, zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung die unbedingt notwendigen Reparaturmaßnahmen am Büchereigebäude mit Kostenangabe mitzuteilen.