Aktuelles Archiv

31. März 2023
Olpenitz – ein schönes Dorf an der Schlei

Die Bürger haben Recht!

Ortsgestaltungssatzung für Olpenitz beantragt

Mit viel Eigeninitiative und persönlichem Einsatz haben die Bürgerinnen und Bürger in vielen vergangenen Jahren ihr Dorf Olpenitz in einem Zustand erhalten und gebracht, dass sie auch heute noch darum kämpfen  müssen, dass äußere Einflüsse diese Entwicklung nicht gefährden.

So geschehen am Montag, den 13. März. Auf der Tagesordnung des Bauausschusses stand die Entscheidung über das planungsrechtliche Einvernehmen der Stadt Kappeln mit einem Bauprojekt 3 Einfamilienhäuser auf einem geräumten Resthofgelände. Nicht die Häuser an sich, sondern deren Ausführungsgestaltung begründeten den Protest zahlreicher Sitzungsbesucher, zumeist aus dem Dorf Olpenitz. Traufhöhen, Flachdächer und Staffelgeschosse waren ihre Argumente, die Häuser als nicht ortsüblich und nicht maßstabsgerecht für ein klassisches Dorf mit noch vielen Reetdachhäusern und Satteldächern zu bewerten  Sie haben Recht!

Der Bauausschuss fand in der Bauvoranfrage  des Investors einen Mangel, der es nicht zuließ, das Einvernehmen für das Bauvorhaben zu erteilen. Es besteht noch Klärungsbedarf mit der Bauaufsichtsbehörde. Es wurde auch der Wunsch geäußert, mit dem Investor eine Klärung herbeizuführen.

Kurz nach der Sitzung des Bauausschusses bildete sich eine Initiative für eine Bürgerversammlung in dieser Angelegenheit. Unser Mitglied, Dirk Langenstein, hatte sich entschlossen, diese Veranstaltung kurzfristig am 19. März zu organisieren. Wie uns berichtet wurde, fand die Versammlung mit 65 Teilnehmern einen enorm großen Anklang. Nach überaus sachlichen Diskussionen, fast einmütig mit dem Ergebnis, das Bauvorhaben gemäß der Bauvoranfrage abzulehnen, stand das Verlangen an die Kommunalpolitik, für das Dorf eine Ortsgestaltungssatzung zu erlassen. Aus einem  ersten Arbeitsentwurf  konnten erste Detaillösungen besprochen werden.

Die LWG-Fraktion hatte sich kurz nach der Sitzung des Bauausschusses  nochmals mit dem Bauvorhaben in Olpenitz befasst und die Entscheidung begrüßt. Gesucht wurde jetzt eine Lösung, für die Zukunft bauliche Entwicklungen aufzuhalten, die bei allen notwendigen Zugeständnissen an zeitgemäße Formen dem ursprünglichen Charakter des geschlossenen Dorfbildes entgegen stehen. Der schnelle Erlass einer Ortsgestaltungssatzung wird für geeignet gehalten, diesen Anspruch zu erfüllen.

Zwischenzeitlich hat die LWG-Fraktion für Bauausschuss und Stadtvertretung den Antrag auf Erlass einer Ortsgestaltungssatzung für Olpenitz eingereicht.  Eine Entscheidung der Stadtvertretung wird am 10. Mai erwartet.

12. März 2023
Kommunalwahl 2023

Die Liberale Wählergemeinschaft Kappeln (LWG) am Start

LWG wählt ihre Kandidatenliste für die Wahl im Mai mit neuen Gesichtern

Aufgrund einer überraschend positiven Mitgliederentwicklung in den vergangenen Wochen hat die Liberale Wählergemeinschaft in ihrer kürzlich abgehaltenen Mitgliederversammlung ihre Beteiligung an der Kommunalwahl 2013 beschließen und ihre Kandidaten wählen können. Die Liste umfasst neben bekannten Gesichtern fünf neue Mitglieder, darunter leider nur eine Frau. Angeführt wird die Liste von Marcus Petersen. Bemerkenswert ist, dass die älteren Mitglieder sich in der Rangfolge zurückhalten, um ein Zeichen zu setzen, dass jüngere Mitglieder übernehmen sollen. Die geheim durchgeführten Wahlen verliefen harmonisch  und in Einstimmigkeit.

Im Wahlkreis 1 wird die LWG von Dirk Langenstein (Nr. 21) und Klaus Westhölter (Nr. 7) vertreten, im Wahlkreis 2 treten Marcus Petersen (Nr. 1) und Andreas Zobel (Nr. 8) an. Für den Wahlkreis 3 sind Max Ole Horns (Nr. 4) und Michael Arendt (Nr. 10) aufgestellt, für den Wahlkreis 4 Anette Petersen (Nr. 5) und Bernd Albig (Nr. 6). Im Wahlkreis 5 bewerben sich die Kandidaten Jörg Petersen (Nr. 9) und Uwe Horns (Nr. 3).

27. Februar 2023
Kommunalwahl 2023

Liberale Wählergemeinschaft Kappeln gestärkt für die Kommunalwahl 2023

Neue Mitglieder und erfahrene „Bestandskräfte“ für die Liste

Mit großer Freude nahm der Vorstsnd der LWG erste Ergebnisse der intensiv eingeleiteten Mitgliederwerbung zur Kenntnis. Auf der kürzlich abgehaltenen Sitzung konnten drei neue Mitglieder begrüßt werden. Damit wurden sehr schnell alle Zweifel an der Möglichkeit der Teilnahnme an der Kommunalwahl 2023 ausgeräumt. Die bereits eingeladene Mitgliederversammlung wird am 10.März alle erforderlichen Beschlüsse für die Wahlbeteiliigung, u. a. die Wahl der Listenkandidaten und ihre Zuordnung zu den Wahlkreisen, beschließen.

Stellv. Vorsitzender, Klaus Westhölter, konnte die mit einiger Spannung erwartete Vorstandssitzung mit diesem positiven Ergebnis einleiten und sehr schnell die Gedanken auf die ersten Schritte der Wahlwerbung richten. Die LWG Kappeln ist entschlossen, um die Bestätigung ihrer Erfolge seit ihrer Gründung vor fünfzehn Jahren auch für die nächsten Jahre kraftvoll zu werben. Sie hat sich neben den klassischen Parteien als unabhängige Wählergemeinschaft seit 2008 einen unverzichtbaren Platz in der Parteienlandschaft erworben. Die sich abzeichnende neue „Mannschaft“ lässt erwarten, dass das bisher erfolgreiche Auftreten der LWG fortgesetzt wird.

23. Januar 2023
Die Zukunft der LWG

Die LWG am Ende?

Geringe Mitgliederzahl nicht ausreichend für eine vollständige Liste – Wahlbeteiligung 2023 gefährdet

Ernüchterndes Ergebnis der Diskussionen in der Mitgliederversammlung um die Kommunalwahl 2023. Die aktuelle Mitgliederzahl lässt eine Wahlbeteiligung der Liberalen Wählergemeinschaft NICHT zu! Nur eine intensive, erfolgreiche Mitgliederwerbung „in letzter Minute“ kann einen Rückzug der LWG von der Kommunalwahl 2023 verhindern. Die Mitgliederversammlung beschloss, diesen letzten Schritt zu unternehmen und beauftragte den Vorstand, die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Der Beschluss ist verbunden mit einem Appell an die politisch interessierten und vielleicht von der Politik enttäuschten Menschen in unserer Stadt, sich durch Mitarbeit in den Parteien für die Entwicklung Kappelns ehrenamtlich einzusetzen. Als freie, unparteiische Wählergemeinschaft hat die LWG seit fünfzehn Jahren daran erfolgreich mitgearbeitet.
Zentrales Thema auf der Mitgliederversammlung der Liberalen Wählergemeinschaft war die Frage, ob die Partei in der Lage sein wird, an der Kommunalwahl 2023 teilzunehmen. Zehn Frauen und Männer für fünf Wahlkreise in der Stadt m je zwei Bewerbern sollten das Kontingent für eine vollständige Liste bilden. Das lässt die Mitgliederzahl zurzeit aber nicht zu! Fast vergeblich war in den letzten Jahren versucht worden, ausreichend neue Mitglieder zu gewinnen.
So diskutierte die Versammlung besorgt über die Chancen einer sinnvollen Wahlteilnahme. Sie kam zur Enttäuschung aller Teilnehmer schnell zu der Erkenntnis, dass die augenblickliche Situation nicht erwarten lässt, dass eine Wahlliste ausreichend gefüllt werden kann. Trotz aller Enttäuschung erklärte ein Kern der aktuellen Mitglieder seine Bereitschaft, sich für die LWG auf der Wahlliste zur Verfügung zu stellen. Dieses Bekenntnis war Grund für den Beschluss des Auftrages an den Vorstand, sofort nach Wegen und Möglichkeiten zu suchen, neue Mitglieder zu werben.

Freie Mitbestimmung, Teilnahme und Einflussnahme in unkomplizierter Organisation waren 2008 die wesentlichen Beweggründe, die Liberale Wählergemeinschaft zu gründen, Dafür steht die LWG und soll es bleiben!

17. Mai 2022
Stadtvertretung entschied mit knapper Mehrheit die „kleine Lösung“

Notunterkünfte nicht für alle!

Mit Fertigstellung zum 31. 12. 2022 entschied sich die Stadtvertretung in ihrer Sondersitzung am 11. 5. 22 mehrheitlich für ein geringeres Bauvolumen der Notunterkünfte in Lüttfeld. Wegfallen werden vier kleine Unterkünfte für obdachlose Familien. Der Bau wird sich auf zwölf Räume für Einzelpersonen beschränken. Unklar blieb, ob, wann und wo Familienunterkünfte  zu einem späteren Zeitpunkt gebaut werden. Grund für die Veränderung des vor über zwei Jahren schon beschlossenen Projektes  sind die zwischenzeitlich desaströs gestiegenen Baukosten. Wurden 2019 im Haushalt 1,2 Mio. € zur Verfügung stellt, so sollten sich Gesamtkosten nach Ausschreibung der Baukosten jetzt von ca. 2,1 Mio. €  ergeben. Die Stadtvertretung war nicht bereit, diesen Betrag zur Verfügung zu stellen.

Dazu angemerkt:

Zu entscheiden war jetzt über drei Varianten: Projekt in Ursprungsform, Projekt ohne Familienwohnungen oder Umplanung in ein modulares  Projekt. Die Entscheidung ist oben dargestellt.

Die Verwaltungsvorlage behandelte sehr ausführlich die kompakten Projekte, während die Möglichkeit einer modularen Lösung mit einem Satz ohne nähere Erläuterungen abgetan wurde. Das hat uns geärgert! Denn Grundlage der erneuten Grundsatzdiskussionen um das Vorhaben waren ausschließlich die enormen Kostensteigerungen. Eine modulare Lösung hätte einige Möglichkeiten durch Vielfalt in der Ausführung aufgetan, die Kosten zu senken und bedarfsgerecht zu bauen. Andere Städte und Gemeinden haben das erfolgreich vorgemacht! Eine modulare Lösung war aus diesem Grunde in vorlaufenden Fraktionsgesprächen mit der Verwaltung ausführlich erörtert worden.

Der Bauausschuss hatte die Verwaltung dann beauftragt, Entscheidungsgrundlagen für dieses modulare System vorzulegen. Ergebnis war in der Verwaltungsvorlage der dürftige Hinweis, diese Bauweise würde die Anforderungen zur Vandalismusverhinderung  nicht erfüllen. Zudem wäre von erheblichen Lieferengpässen auszugehen.

In der Sitzung der Stadtvertretung wurde diese oberflächliche Bewertung des Systems der modularen Bauweise von uns als völlig unzureichend und nicht entscheidungsfähig bemängelt.

Die LWG-Fraktion hatte in ihrer vorbereitenden Sitzung am 10. 5. nach eigenen, intensiven Recherchen im Internet Systeme bei vielen Unternehmen und in anderen Städten und Gemeinden erkannt, die es unbedingt Wert gewesen wären, nachgefragt zu werden. Wir sind zu der Überzeugung gelangt, dass eine erhebliche Kostensenkung für das bedarfsgerechte Projekt erreichbar gewesen wäre.  Keine Bestätigung von Lieferengpässen wurde gefunden! Auch die Verwaltung hat Zugriff auf das Internet Die Zeit für die  Umplanung hätte durch die deutlich kürzere Bau(Aufstell-)zeit mehr als kompensiert werden können. Die LWG-Fraktion stellte aus diesen Gründen den Antrag, das modulare Verfahren vor einer Entscheidung jetzt zu prüfen und entscheidungsfähig vorzulegen. Leider blieb dieser Antrag erfolglos.

Mit der Entscheidung, die „kleine“ Lösung zu bauen, also auf die Familienunterkünfte auf unbestimmte Zeit zu verzichten, werden die Kosten leider nur gering im Verhältnis zur 46 %-igen (!) Verringerung des Bauvolumens gesenkt. Anhand der vorliegenden Submissionsergebnisse werden diese Baukosten auf ca. 1,9 Mio. € baufachlich geschätzt. Erinnert wird an die bestätigte Vorgabe, den Bau bis zum 31. 12. 22 bezugsfertig zu errichten!