Aktuelles Archiv

27. Februar 2023
Kommunalwahl 2023

Liberale Wählergemeinschaft Kappeln gestärkt für die Kommunalwahl 2023

Neue Mitglieder und erfahrene „Bestandskräfte“ für die Liste

Mit großer Freude nahm der Vorstsnd der LWG erste Ergebnisse der intensiv eingeleiteten Mitgliederwerbung zur Kenntnis. Auf der kürzlich abgehaltenen Sitzung konnten drei neue Mitglieder begrüßt werden. Damit wurden sehr schnell alle Zweifel an der Möglichkeit der Teilnahnme an der Kommunalwahl 2023 ausgeräumt. Die bereits eingeladene Mitgliederversammlung wird am 10.März alle erforderlichen Beschlüsse für die Wahlbeteiliigung, u. a. die Wahl der Listenkandidaten und ihre Zuordnung zu den Wahlkreisen, beschließen.

Stellv. Vorsitzender, Klaus Westhölter, konnte die mit einiger Spannung erwartete Vorstandssitzung mit diesem positiven Ergebnis einleiten und sehr schnell die Gedanken auf die ersten Schritte der Wahlwerbung richten. Die LWG Kappeln ist entschlossen, um die Bestätigung ihrer Erfolge seit ihrer Gründung vor fünfzehn Jahren auch für die nächsten Jahre kraftvoll zu werben. Sie hat sich neben den klassischen Parteien als unabhängige Wählergemeinschaft seit 2008 einen unverzichtbaren Platz in der Parteienlandschaft erworben. Die sich abzeichnende neue „Mannschaft“ lässt erwarten, dass das bisher erfolgreiche Auftreten der LWG fortgesetzt wird.

23. Januar 2023
Die Zukunft der LWG

Die LWG am Ende?

Geringe Mitgliederzahl nicht ausreichend für eine vollständige Liste – Wahlbeteiligung 2023 gefährdet

Ernüchterndes Ergebnis der Diskussionen in der Mitgliederversammlung um die Kommunalwahl 2023. Die aktuelle Mitgliederzahl lässt eine Wahlbeteiligung der Liberalen Wählergemeinschaft NICHT zu! Nur eine intensive, erfolgreiche Mitgliederwerbung „in letzter Minute“ kann einen Rückzug der LWG von der Kommunalwahl 2023 verhindern. Die Mitgliederversammlung beschloss, diesen letzten Schritt zu unternehmen und beauftragte den Vorstand, die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Der Beschluss ist verbunden mit einem Appell an die politisch interessierten und vielleicht von der Politik enttäuschten Menschen in unserer Stadt, sich durch Mitarbeit in den Parteien für die Entwicklung Kappelns ehrenamtlich einzusetzen. Als freie, unparteiische Wählergemeinschaft hat die LWG seit fünfzehn Jahren daran erfolgreich mitgearbeitet.
Zentrales Thema auf der Mitgliederversammlung der Liberalen Wählergemeinschaft war die Frage, ob die Partei in der Lage sein wird, an der Kommunalwahl 2023 teilzunehmen. Zehn Frauen und Männer für fünf Wahlkreise in der Stadt m je zwei Bewerbern sollten das Kontingent für eine vollständige Liste bilden. Das lässt die Mitgliederzahl zurzeit aber nicht zu! Fast vergeblich war in den letzten Jahren versucht worden, ausreichend neue Mitglieder zu gewinnen.
So diskutierte die Versammlung besorgt über die Chancen einer sinnvollen Wahlteilnahme. Sie kam zur Enttäuschung aller Teilnehmer schnell zu der Erkenntnis, dass die augenblickliche Situation nicht erwarten lässt, dass eine Wahlliste ausreichend gefüllt werden kann. Trotz aller Enttäuschung erklärte ein Kern der aktuellen Mitglieder seine Bereitschaft, sich für die LWG auf der Wahlliste zur Verfügung zu stellen. Dieses Bekenntnis war Grund für den Beschluss des Auftrages an den Vorstand, sofort nach Wegen und Möglichkeiten zu suchen, neue Mitglieder zu werben.

Freie Mitbestimmung, Teilnahme und Einflussnahme in unkomplizierter Organisation waren 2008 die wesentlichen Beweggründe, die Liberale Wählergemeinschaft zu gründen, Dafür steht die LWG und soll es bleiben!

17. Mai 2022
Stadtvertretung entschied mit knapper Mehrheit die „kleine Lösung“

Notunterkünfte nicht für alle!

Mit Fertigstellung zum 31. 12. 2022 entschied sich die Stadtvertretung in ihrer Sondersitzung am 11. 5. 22 mehrheitlich für ein geringeres Bauvolumen der Notunterkünfte in Lüttfeld. Wegfallen werden vier kleine Unterkünfte für obdachlose Familien. Der Bau wird sich auf zwölf Räume für Einzelpersonen beschränken. Unklar blieb, ob, wann und wo Familienunterkünfte  zu einem späteren Zeitpunkt gebaut werden. Grund für die Veränderung des vor über zwei Jahren schon beschlossenen Projektes  sind die zwischenzeitlich desaströs gestiegenen Baukosten. Wurden 2019 im Haushalt 1,2 Mio. € zur Verfügung stellt, so sollten sich Gesamtkosten nach Ausschreibung der Baukosten jetzt von ca. 2,1 Mio. €  ergeben. Die Stadtvertretung war nicht bereit, diesen Betrag zur Verfügung zu stellen.

Dazu angemerkt:

Zu entscheiden war jetzt über drei Varianten: Projekt in Ursprungsform, Projekt ohne Familienwohnungen oder Umplanung in ein modulares  Projekt. Die Entscheidung ist oben dargestellt.

Die Verwaltungsvorlage behandelte sehr ausführlich die kompakten Projekte, während die Möglichkeit einer modularen Lösung mit einem Satz ohne nähere Erläuterungen abgetan wurde. Das hat uns geärgert! Denn Grundlage der erneuten Grundsatzdiskussionen um das Vorhaben waren ausschließlich die enormen Kostensteigerungen. Eine modulare Lösung hätte einige Möglichkeiten durch Vielfalt in der Ausführung aufgetan, die Kosten zu senken und bedarfsgerecht zu bauen. Andere Städte und Gemeinden haben das erfolgreich vorgemacht! Eine modulare Lösung war aus diesem Grunde in vorlaufenden Fraktionsgesprächen mit der Verwaltung ausführlich erörtert worden.

Der Bauausschuss hatte die Verwaltung dann beauftragt, Entscheidungsgrundlagen für dieses modulare System vorzulegen. Ergebnis war in der Verwaltungsvorlage der dürftige Hinweis, diese Bauweise würde die Anforderungen zur Vandalismusverhinderung  nicht erfüllen. Zudem wäre von erheblichen Lieferengpässen auszugehen.

In der Sitzung der Stadtvertretung wurde diese oberflächliche Bewertung des Systems der modularen Bauweise von uns als völlig unzureichend und nicht entscheidungsfähig bemängelt.

Die LWG-Fraktion hatte in ihrer vorbereitenden Sitzung am 10. 5. nach eigenen, intensiven Recherchen im Internet Systeme bei vielen Unternehmen und in anderen Städten und Gemeinden erkannt, die es unbedingt Wert gewesen wären, nachgefragt zu werden. Wir sind zu der Überzeugung gelangt, dass eine erhebliche Kostensenkung für das bedarfsgerechte Projekt erreichbar gewesen wäre.  Keine Bestätigung von Lieferengpässen wurde gefunden! Auch die Verwaltung hat Zugriff auf das Internet Die Zeit für die  Umplanung hätte durch die deutlich kürzere Bau(Aufstell-)zeit mehr als kompensiert werden können. Die LWG-Fraktion stellte aus diesen Gründen den Antrag, das modulare Verfahren vor einer Entscheidung jetzt zu prüfen und entscheidungsfähig vorzulegen. Leider blieb dieser Antrag erfolglos.

Mit der Entscheidung, die „kleine“ Lösung zu bauen, also auf die Familienunterkünfte auf unbestimmte Zeit zu verzichten, werden die Kosten leider nur gering im Verhältnis zur 46 %-igen (!) Verringerung des Bauvolumens gesenkt. Anhand der vorliegenden Submissionsergebnisse werden diese Baukosten auf ca. 1,9 Mio. € baufachlich geschätzt. Erinnert wird an die bestätigte Vorgabe, den Bau bis zum 31. 12. 22 bezugsfertig zu errichten!

6. Mai 2022
Was sind Kostenschätzungen heute noch wert?

Notunterkünfte „in Not“

Verdoppelung der Baukosten zu erwarten – Umplanung?

Vor ca. 2 Jahren beschloss die Stadtvertretung den Neubau von Notunterkünften in Loitmark gegenüber den Tennisplätzen. Die Kosten für dieses Projekt wurden auf 1,2 Mio. EURO geschätzt und so in den Haushalt 2022 eingestellt. Die sehr spät durchgeführte Ausschreibung lässt nach den Submissionen  jetzt Kosten von ca. 2,2 Mio. EURO erwarten. Das teilte der Bürgermeister der Stadtvertretung am 4. 5. 22 mit. Zuvor war auch schon in der Presse von einer Verdoppelung der Baukosten berichtet worden. Im Bauausschuss wurde keine Entscheidung getroffen, die den Fortgang des bereits laufenden Auftragsvergabeverfahrens sichert. Für den 11. Mai wurden jetzt Sondersitzungen des Hauptausschusses und der Stadtvertretung anberaumt. Dann soll eine Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens getroffen werden. Die Fraktion der LWG wird sich in ihrer Sitzung am 10. 5. zum wiederholten Male mit dem Projekt befassen. Insbesondere die Frage, wie es möglich sein wird, vor dem Hintergrund der Kostenverdoppelung das Vorhaben plangerecht durchzuführen, wird Gegenstand der Beratung sein. Die Frage nach Alternativen wird sicher eine Rolle spielen, wenn nicht sogar eine zeitliche Verschiebung oder ein unbefristeter Verzicht auf einen Neubau.

Die Bereitstellung von Notunterkünften ist eine gesetzliche Pflicht der Gemeinden, für die es gesetzeskonform keine Alternative gibt. Die Stadtvertretung entschied sich für einen Neubau auf eigenem Grund und Boden, um endlich bedarfsgerecht und verfahrens- und zukunftssicher dieser Pflicht nachzukommen. Dieser Druck wird die Entscheidung letztlich beeinflussen. Andererseits wären Mehrkosten von 1 Mio. EURO keine „peanuts“ und könnten die Realisierung anderer notwendiger und schon beschlossener Maßnahmen mit Blick auf die Finanzlage der Stadt gefährden.

Wir hoffen, dass die Verwaltung –so wie verabredet- zu den Sondersitzungen Vorschläge unterbreitet, die die Entscheidung über Art und Finanzierung des Projektes „Notunterkünfte“ erleichtert. Nur der Hinweis auf die gesetzliche Pflicht wird nicht ausreichen.

14. April 2022
Ostern

Die Liberale Wählergemeinschaft Kappeln wünscht ihren Mitgliedern, Freundinnen und Freunden ein schönes Osterfest. 

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