Aktuelles Archiv

9. Juli 2021
Stadtentwicklung

Stadtsanierung  –  die große Chance für Kappeln

Städtebauförderungsprogramm „kleine Städte“ eröffnet  städtebauliche und finanzielle Möglichkeiten

Ein Blick in die Maßnahmenliste für die Stadtsanierung zeigt auf, wie viel zu tun ist, um unsere Stadt zu entwickeln und zu gestalten. Im Detail beschreiben die „vorbereitenden Untersuchungen“ die Mängel, die es gilt zu beheben. Das festgelegte Sanierungsgebiet umfasst die historische Altstadt mit ihren kleingliedrigen Strukturen. Ein weiterer Blick in die „To-do-Liste“ zeigt aber, dass das Verfahren der Stadtsanierung ins Stocken geraten ist. Die unerwartete Bürgerentscheidung gegen den Neubau der Stadtbücherei an prägnanter Stelle der Innenstadt brachte die Prioritätenbestimmung in Unordnung. Um den entstandenen Zeitverlust aufzufangen, müssen möglichst kurzfristig umsetzbare Entscheidungen getroffen werden. Wir sehen den Zwang, die Stadtbücherei nunmehr aus der Maßnahmenliste herauszunehmen, damit die vorbereitenden Untersuchungen abgeschlossen werden können. Zeitgleich sollte ein zugelassener Sanierungsträger verpflichtet werden.

Die Aufnahme der Stadt Kappeln in das Städtebauförderungsprogramm „kleine Städte“ ist für unsere Stadt die große Chance, die offensichtlichen städtebaulichen Mängel der Altstadt zu beseitigen, zumindest zu verringern. Hier prallen Wohnen, Gewerbe, Handel, Verkehr, Tourismus und Freizeit mit ihren jeweils spezifischen Anforderungen aufeinander.

Ende der achtziger Jahre bis ins Jahr 2010  war der  Förderzeitraum der ersten Phase der Altstadtsanierung. In dieser Zeit wurden Finanzierungsmittel in Höhe von ca. 20 Mio. EURO, davon ca. 19 Mio. EURO Förderungsmittel umgesetzt. Die Einnahmen des Sanierungssondervermögens betrugen ca. 5 Mio. EURO, so dass für die Altstadtsanierung ca. 25 Mio. EURO eingesetzt wurden. Die Eigenmittel der Stadt Kappeln beliefen sich auf ca. 5 Mio. EURO. Dabei ist zu bedenken, dass jeder Fördereuro weiteren Eigenmitteleinsatz des Projektträgers auslöste, so dass der Gesamtumsatz der Sanierungsmaßnahme vervielfacht werden kann. Für die Durchführung des Programms hatte die Stadt Kappeln einen zugelassenen Sanierungsträger beauftragt.

Vor dieser Situation steht die Stadt Kappeln jetzt wieder. Sie wurde aufgenommen in das Förderprogramm „Kleine Städte“ und hat erste Schritte erledigt. Die Festlegung des Sanierungsgebietes und die  vorbereitenden Untersuchungen, d. h. Erfassung der städtebaulichen Mängel, sind weitgehend abgeschlossen. Das Mühlenumfeld wurde als vorgezogene Maßnahme genehmigt, sollte aber ausgetauscht werden gegen den Neubau einer Bücherei. Letzteres wurde durch einen widersprechenden Bürgerentscheid verhindert, so dass davon auszugehen ist, dass die Sanierung des Mühlenumfeldes wieder in die vordere Priorität rückt.

Die finanzielle Abwicklung des Förderprogramms findet als  Sanierungssondervermögen auf einem einzurichtenden Treuhandkonto außerhalb des städtischen Haushaltsplanes statt.  Eine erfahrene Agentur (Sanierungsträger gem. § 157 ff Baugesetzbuch) entlastet fachkundig die Stadt von Aufgaben, die ihr bei der Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung obliegen. Diese Entscheidung ist zum Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen umgehend von der Stadtvertretung zu treffen. Die Zeit drängt!

Programm und Verfahren der Städtebauförderung sind ein gutes Beispiel für den Einsatz effizienter gutachterlicher und  sachverständiger Begleitung. Sie  erfasst Bestand und Entwicklung  eines großen und wichtigen Raumes der Stadt und verliert sich nicht in unorganisierte, teure  Einzelbetrachtungen und aktuell nicht realisierbare Machbarkeiten. Städtebauliches Ziel ist, dass möglichst alle Lebensbereiche harmonisch geordnet ihre Daseinsberechtigung haben. Wohnen, Wirtschaft, Kultur, Soziales, Verkehr, Bildung, Fremdenverkehr, Sport und Freizeit sollen im Zusammenspiel die Lebens- und Aufenthaltsqualität des Raumes steigern. Die vorbereitenden Untersuchungen zeigen die Mängel auf.

Mitentscheidend für eine gute Entwicklung und damit Bestandteil des Sanierungsverfahrens  sind die innerörtlichen Verkehrsverhältnisse. Die sind in Kappeln hinreichend bekannt! Drei die Stadt querende Bundesstraßen, eine enge Innenstadt und die Trennung durch die Schlei prägen die aktuelle Situation. Die damit verbundenen Probleme werden vor Allem in der  Tourismussaison erkennbar. Allein die Werbung um mehr Fahrradnutzung löst die bekannten Probleme nicht. Die Gäste reisen zu 95 % mit dem Auto an, bringen oft Fahrräder mit oder leihen sich diese. Es bedarf keines besonderen Gutachtens, um zu erkennen, dass die enge Innenstadt permanent durch den KFZ-Verkehr überlastet ist und aktuell keinen zusätzlichen Raum für Fahrradverkehr bietet. Seit vielen Jahren ist an Verbesserungen „herumgedoktert“ worden. Einbahn- und Vorfahrtregelungen, Stoppstraßen u. v. m. führten zu keinen Lösungen, sondern verstärkten die Erkenntnis, dass der „Parksuchverkehr“ und Lieferverkehr  wesentlich zu den Problemen führen. Der Bau einer dreigeschossigen Parkpalette hinter dem ZOB, also in guter Innenstadtnähe,  wird ein erster Schritt der Entlastung sein. Der wiederum wird hier Räume für den Fahrradverkehr und für Fußgänger  freimachen. Für zusätzliche Radwege steht in der engen Innenstadt kein Raum zur Verfügung. Auf das Gebot, dem Klimawandel wirksam zu begegnen, muss hingewiesen werden. Wir sind gespannt, inwieweit innerhalb des Sanierungsverfahrens diese Problematik erfasst wird. Ggf. werden wir darauf hinwirken.

Mit der Lösung der Verkehrsprobleme in der Altstadt wird insgesamt unsere Stadt an Wohn- und Aufenthaltsqualität gewinnen. Der Besuch der Altstadt wird zunehmend entspannend und anregend sein. Das nicht nur für die Einheimischen, sondern auch für unsere Gäste.

Die Zeit ist reif, eine straffe Organisation für die Durchführung der erkannten Sanierungsaufgaben zu bilden. Wir halten die Beauftragung eines zugelassenen Sanierungsträgers sofort nach der Sommerpause für zwingend geboten. Nur so wird es gelingen, die Gesamtmaßnahme „Altstadtsanierung“ mit ihren vielfältigen Aufträgen im angesetzten Zeitraum von 15 Jahren zu meistern.

Der Öffentlichkeitsarbeit kommt im Verfahren große Bedeutung zu. Es ist unverzichtbar, die Bürger bei Planung und Durchführung mitzunehmen. Dies insbesondere, wenn sie unmittelbar betroffen sind. In Wissenschaft, Amtsstuben und von erfahrenen Sanierungsträgern sind viele Modelle und Methoden der Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerinformation entwickelt worden. Beispielhaft soll hier eine von Gemeinde und Sanierungsträger herausgegebene  Sanierungszeitung sein, die regelmäßig über das aktuelle Geschehen, Planungen und Termine berichtet.

Das Programm der Städtebauförderung bietet den Städten und Gemeinden hervorragende Chancen, ihre Entwicklung zu steuern. Gerade für strukturschwache Gemeinden mit langfristig  beschränktem Finanzaufkommen eröffnen sich Zuschussquellen und wenig starre Finanzierungsmöglichkeiten.

18. Juni 2021
Zum wiederholten Male:

Die Stadtbücherei nach dem Bürgerentscheid

Jetzt ist Sommerpause! Nach zeitraubenden und sehr viel Arbeit fordernden Beratungen haben unnötiger Aktionismus und „Ideensammlungen“ für umfassende Sanierungsmaßnahmen am Büchereigebäude ihr sommerliches Ende gefunden. Nach hektisch eingebrachten Vorlagen der Anträge von SPD/Grüne und der Verwaltung zum Bauausschuss und Sozialausschuss wurden die Tagespunkte „Bücherei“ auf Antrag des Bürgermeisters von der Tagessordnung der gestrigen Sitzung der Stadtvertretung abgesetzt. Den Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern blieb somit eine unnötige weil am Ende voraussehbare Debatte erspart. Die offensichtliche Einsicht der Antragsteller, dass nach den Ablehnungen ihrer Anträge in den Ausschüssen auch in der Stadtvertretung  Abweisungen zu erwarten wären, führte  zur Absetzung.  Bei zahlreichen Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern war Erleichterung spürbar. Zu hoffen ist auch, dass weitere „Befindlichkeitsscharmützel“ in der Einwohnerfragestunde in dieser Sache unterbleiben und  den Sitzungsverlauf in den Gremien künftig nicht mehr belasten.

Zum wiederholten Male: Wie geht es nun weiter?

Die Bücherei wird gemäß dem Ergebnis des Bürgerentscheides so wie in der Vergangenheit am alten Standort in der Schmiedestraße betrieben. Es ist sicherzustellen, dass der Betrieb für Besucher und  Personal wie immer schon technisch und gesundheitlich sicher ist. Dem Bauamt sind seit vielen Jahren Mängel am Gebäude bekannt. Schimmelvorkommen ist sofort zu beseitigen. Erforderlichenfalls muss der Haushaltstitel „Unterhaltung des Gebäudes“ verstärkt werden.

Die Fraktionen sind aufgefordert bzw. haben zugesichert,  sich Gedanken über eine systemgerechte Zukunft der Bücherei zu machen. Das wird unsere Arbeit in der Sommerpause bestimmen. Über diskutable Ergebnisse werden wir berichten.

Wir wünschen allen Freundinnen und  Freunden einen schönen und erholsamen Sommer.

13. Juni 2021
Bücherei-Bürgerentscheid – Wirkung und Folgen

Da ist er wieder  –  der Schlei-Schnack.

Wie zu erwarten  können wir uns an diesem Wochenende  nach der Sitzung des Sozialausschusses am „Schlei Schnack“ im heimischen Schlei Boten erfreuen. Was zuvor im Bauausschuss und im Sozialausschuss gelaufen ist, steht nach Ansicht der Verfasserin  für Untätigkeit der Politik. Die Unterstellung der Untätigkeit der Politik  ist beleidigend  und täuscht darüber hinweg, dass mangelhafte, ausgebliebene Recherche und daraus entstandene Voreingenommenheit die Ursache sind.

Dazu angemerkt:

Sei es, wie es ist: Auch mit diesem an manche abstrusen Leserbriefe erinnernden „Schlei Schnack“  kommt der Schlei Bote nicht an den Fakten vorbei: Diese sind:

  1. Der Bürgerentscheid ist noch nicht rechtskräftig. Darauf wurde in den Sitzungen des Bau- und Sozialausschusses hingewiesen. Die Kommunalaufsicht hat bemerkenswerte Unregelmäßigkeiten im Ablauf des Abstimmungsverfahrens festgestellt und die schon zu einem früheren Zeitpunkt vorgesehene Bestätigung des Ergebnisses blockiert. Es ist Sache der Stadtvertretung, eine Entscheidung am 16.. 6. zu treffen. Ableitungen aus der Abstimmung, die über die Standortfrage hinausgehen, sind für weitere Verpflichtungen nicht zulässig. Die Frage „wie soll es mit der Bücherei nun weitergehen?“ hätte im Verfahren gestellt und beantwortet werden müssen. Das war im Verfahren von den Antragstellern des Begehrens Nr. 1 (alter Standort) offensichtlich nicht gewollt! Das Begehren (Nr. 2)  der großen Mehrheit der Stadtpolitik war ein Büchereineubau am Deekelsenplatz, also eine Entscheidung über die Zukunft der Bücherei auf solider Finanzierungsbasis.
  2. Das Ergebnis des (noch nicht rechtskräftigen) Bürgerentscheides wird von der Politik akzeptiert, die Bücherei verbleibt am alten Standort und wird dort betrieben. Nicht mehr und nicht weniger. Diese Akzeptanz muss selbstverständlich auch von der Gegenseite erwartet werden! Mit dem Bürgerentscheid ist die Standortfrage entschieden. Weitere Ansprüche dürfen aus ihm nicht entwickelt werden.  
  3. Anstehende und künftige Entscheidungen über Betrieb und Unterhalt der Bücherei obliegen der Politik, namentlich dem Sozialausschuss, der für Betrieb und Organisation zuständig ist. Standort- und Bauentscheidungen sind innerhalb von zwei Jahren nach der Rechtskraft des Bürgerentscheides (16. Juni?) unzulässig. Der Entscheid bezieht sich auf den Büchereikomplex, wie er sich am Abstimmungstag darstellte. Der Umfang von Sanierungsmaßnahmen bestimmt sich nach den erkannten Erfordernissen und  haushaltswirtschaftlichen Möglichkeiten.
  4. Die Bindungsfrist des Bürgerentscheides beträgt nach der Gemeindeordnung zwei Jahre. Das hindert nicht nur die Stadt, innerhalb dieses Zeitraums Änderungen am und des Standortes vorzunehmen, sondern begrenzt auch die Wirksamkeit des Entscheides. Dieser ist wie ein Beschluss der Stadtvertretung zu sehen und kann im Laufe von zwei Jahren nur durch einen Bürgerentscheid abgeändert werden. Wie mehrfach eingeworfen, handelt es sich keinesfalls um eine endgültige, sondern um eine zeitlich begrenzt wirkende
  5. Die Stadtpolitik hat sich jetzt mit den Wirkungen des Bürgerentscheides auseinanderzusetzen. Das Diktat des Verbleibens der Bücherei am Standort Schmiedestraße hindert die Stadtvertretung nicht, ihren mehrheitlich gefassten Beschluss eines Neubaus als beste wirtschaftliche und städtebauliche Lösung im Auge zu behalten. Der Entscheid entbindet sie jedoch nicht von der Verpflichtung, einen in jeder Beziehung sichereren, laufenden  Betrieb zu gewährleisten. Das muss mit Rücksicht auf die finanzielle  Lage der Stadt  aus den zur Verfügung stehenden Mitteln des Haushaltes geschehen. Der Bürgerentscheid gibt hierzu keine Antworten! Er belässt alle aus ihm erwachsenden finanziellen Risiken und Belastungen bei der Stadt.
  6. Das Bürgerbegehren der Stadtvertretung für einen Neubau war von der Sorge getragen, für diese öffentliche Einrichtung auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine zukunftssichere Unterkunft zu schaffen. Die Alternative wäre ein nicht endender Sanierungsbedarf in einem maroden Gebäude, ohne dass hier die Bedingungen zur Schaffung des „dritten Ortes“ gegeben wären. Das wollen wir verhindern!
  7. Der Bürgerentscheid nimmt der Stadtpolitik nicht das Recht, sich weiterhin Gedanken über die Zukunft der Bücherei zu machen. Dabei spielt natürlich ein Neubau an geeigneter Stelle nach wie vor eine Rolle. Die bisherigen Diskussionen haben im Verwaltungsantrag einen Modernisierungs- und Sanierungsbedarf in Höhe von 3.400.000 EURO in „grober Schätzung“ genannt. Die Kostenschätzung für einen Neubau an einem anderen Standort 0 beträgt 2.900.000 EURO! Ist mit diesem Vergleich eine Komplettsanierung, so wie die Verwaltung es vorschlägt, zu verantworten? Die Bücherei bliebe ein Provisorium. Die Komplettsanierung könnte zwar die Förderfähigkeit ergeben, aber nicht das Ziel der Schaffung des „dritten Ortes“.
  8. Die im Meinungsaustausch vorgebrachten Abbruchgedanken (Ausschussebene!) auch für das Altgebäude und Komplettneubau mögen Betriebswirtschaftler interessant finden. Dieses Vorgehen würde aber nicht das Problem eines Standortes zweiter Klasse lösen. Denn die mit dem Neubau am alten Standort verbundenen, besonderen  Schwierigkeiten würden Kosten verursachen, die weit über den Kosten eines Neubaus an einem anderen Standort lägen.
  9. Fakt ist, dass der Weiterbetrieb der Bücherei in der Schmiedestraße nach politisch unverdächtiger Meinung die Verschwendung von Steuergeldern wäre. Der Bund der Steuerzahler hat in einer besonderen, nicht von amtlicher Seite eingeholten Expertise im Juli 2020 unmissverständlich befunden, dass der kurz zuvor beschlossene Umzug der Bücherei ein „Sieg der Vernunft wäre“. Der Stadt wird in diesem Gutachten empfohlen, sich von der Immobilie in der Schmiedestraße aus wirtschaftlichen Gründen zu trennen.

Fakt ist, dass die Politik verpflichtet ist, mit den Steuergeldern verantwortungsvoll und sorgsam umzugehen. Je nach Kassenlage erfordert dies mehr oder weniger intensives Nachdenken und Planen. Die Kassenlage der Stadt Kappeln ist sehr angespannt, also ist Vor- und Übersicht beim Geldausgeben geboten! Diesem Gebot fühlen wir uns verpflichtet, also nehmen wir uns die Zeit für verantwortungsvolles Planen! Dafür müssen wir unsachliche und unberechtigte Bewertungen und Kommentierungen  in Kauf nehmen. Wir nehmen uns aber auch das Recht,  Unterstellungen und falsche Behauptungen als solche darzustellen. Jederzeit sind wir gerne bereit, unsere Gedanken mit jedermann freundlich und fair zu erörtern. Wir hoffen, dass  unsere Veröffentlichungen dazu beitragen, Sachverhalte umfassend und korrekt zu vermitteln.  Natürlich sind sie Ergebnisse politischer Bewertungen und Absichten und werben ohne Anspruch um Unterstützung.

1. Mai 2021
Nach dem Bürgerentscheid „Bücherei“

Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen –   Fortgang der Stadtsanierung

Mit der Bürgerentscheidung über den Standort der Bücherei können jetzt die vorbereitenden Untersuchungen für die Altstadtsanierung entsprechend dem Städtebauförderungsprogramm abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass  ab sofort nach deren Ergebnissen Sanierungsmaßnahmen programmgerecht abgewickelt werden können. In einer vorderen  Priorität sind die Umgestaltung des Deekelsenplatzes und das Mühlenumfeld platziert. Hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die Verkehrsgestaltung im Sanierungsgebiet wird auch das beschlossene Parkdeck hinter dem ZOB eine Rolle spielen. Die Ausführung des vielschichtigen Sanierungsprogrammes wird über lange Zeit viele Kräfte der Politik und insbesondere der Verwaltung außerordentlich binden, so dass vorrangig über die kontinuierliche Einschaltung externer, fachlicher  Beratung und steuernder Begleitung entsprechend den Vorgaben  der Programmregeln entschieden werden muss.

1. Mai 2021
Nach der Abstimmung

Über die Zukunft der Stadtbücherei

Dazu angemerkt:

Deutlich war das Ergebnis der Abstimmung über das Bürgerbegehren.: Die Bücherei bleibt am alten Standort, ein Neubau wird abgelehnt. § 16 g, Abs. 8,  Gemeindeordnung bestimmt, dass der Bürgerentscheid mit Wirkung eines Beschlusses der Stadtvertretung innerhalb von zwei Jahren durch einen Bürgerentscheid oder Übereinkunft mit der Abstimmungsgemeinschaft  abgeändert werden kann. Das heißt also: Den Bürgerentscheid als endgültig hinnehmen und das alte Haus  sanieren und die Nutzung so belassen wie jetzt oder nach bzw. während der Laufzeit von zwei Jahren eine andere, mehrheitsfähige Zukunftslösung für die Bücherei finden. Es ist nur schwer vorstellbar, dass alle Fraktionsmitglieder der CDU, des SSW, der Grünen und der LWG ihre sorgsam ermittelten und belegten Argumente für einen Neubau der Bücherei am Deekelsenplatz ohne angemessene Alternative  vergessen. Oder?

Aufgabe der Stadt ist es jetzt, wie in der Vergangenheit für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Bücherei im alten Gebäude zu sorgen. Erschwerend kommt zum Normalbetrieb hinzu, dass die im Abstimmungsverfahren vom Stadtbauamt deutlich gemachten baulichen Schäden am und im Gebäude zumindest soweit behoben  werden, dass in puncto Sicherheit und Gesundheit Bedenken ausgeräumt werden können. Bei allen verändernden Maßnahmen müssen die die Stadtvertretung verpflichtenden Grundsätze der Wirtschaftlichkeit beachtet werden. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang neben den Vorschriften der Gemeindeordnung auch die kritischen Ausführungen des Bundes der Steuerzahler. Der bestätigt in seiner Stellungnahme den erheblichen Sanierungsaufwand für das alte Gebäude und empfiehlt aus wirtschaftlichen Gründen den Umzug der Bücherei und den Verkauf des alten Hauses.  Am Ende sprach er nach der Entscheidung für den Umzug von „einem Sieg der Vernunft“.

Jetzt, da drei Wochen seit der Abstimmung vergangen sind, die Corona-Pandemie den Höhepunkt der dritten Welle erreicht hat und der für Kappeln wirtschaftlich wichtige Sommer mit politischer Sommerpause ins Haus steht, werden Zukunftsgedanken an die Bücherei wahrscheinlich in den Hintergrund rücken. Wir sind gespannt, wie es nach der Sommerpause weitergeht, ggf. mit welchen Überlegungen.