Aktuelles Archiv

17. Mai 2022
Stadtvertretung entschied mit knapper Mehrheit die „kleine Lösung“

Notunterkünfte nicht für alle!

Mit Fertigstellung zum 31. 12. 2022 entschied sich die Stadtvertretung in ihrer Sondersitzung am 11. 5. 22 mehrheitlich für ein geringeres Bauvolumen der Notunterkünfte in Lüttfeld. Wegfallen werden vier kleine Unterkünfte für obdachlose Familien. Der Bau wird sich auf zwölf Räume für Einzelpersonen beschränken. Unklar blieb, ob, wann und wo Familienunterkünfte  zu einem späteren Zeitpunkt gebaut werden. Grund für die Veränderung des vor über zwei Jahren schon beschlossenen Projektes  sind die zwischenzeitlich desaströs gestiegenen Baukosten. Wurden 2019 im Haushalt 1,2 Mio. € zur Verfügung stellt, so sollten sich Gesamtkosten nach Ausschreibung der Baukosten jetzt von ca. 2,1 Mio. €  ergeben. Die Stadtvertretung war nicht bereit, diesen Betrag zur Verfügung zu stellen.

Dazu angemerkt:

Zu entscheiden war jetzt über drei Varianten: Projekt in Ursprungsform, Projekt ohne Familienwohnungen oder Umplanung in ein modulares  Projekt. Die Entscheidung ist oben dargestellt.

Die Verwaltungsvorlage behandelte sehr ausführlich die kompakten Projekte, während die Möglichkeit einer modularen Lösung mit einem Satz ohne nähere Erläuterungen abgetan wurde. Das hat uns geärgert! Denn Grundlage der erneuten Grundsatzdiskussionen um das Vorhaben waren ausschließlich die enormen Kostensteigerungen. Eine modulare Lösung hätte einige Möglichkeiten durch Vielfalt in der Ausführung aufgetan, die Kosten zu senken und bedarfsgerecht zu bauen. Andere Städte und Gemeinden haben das erfolgreich vorgemacht! Eine modulare Lösung war aus diesem Grunde in vorlaufenden Fraktionsgesprächen mit der Verwaltung ausführlich erörtert worden.

Der Bauausschuss hatte die Verwaltung dann beauftragt, Entscheidungsgrundlagen für dieses modulare System vorzulegen. Ergebnis war in der Verwaltungsvorlage der dürftige Hinweis, diese Bauweise würde die Anforderungen zur Vandalismusverhinderung  nicht erfüllen. Zudem wäre von erheblichen Lieferengpässen auszugehen.

In der Sitzung der Stadtvertretung wurde diese oberflächliche Bewertung des Systems der modularen Bauweise von uns als völlig unzureichend und nicht entscheidungsfähig bemängelt.

Die LWG-Fraktion hatte in ihrer vorbereitenden Sitzung am 10. 5. nach eigenen, intensiven Recherchen im Internet Systeme bei vielen Unternehmen und in anderen Städten und Gemeinden erkannt, die es unbedingt Wert gewesen wären, nachgefragt zu werden. Wir sind zu der Überzeugung gelangt, dass eine erhebliche Kostensenkung für das bedarfsgerechte Projekt erreichbar gewesen wäre.  Keine Bestätigung von Lieferengpässen wurde gefunden! Auch die Verwaltung hat Zugriff auf das Internet Die Zeit für die  Umplanung hätte durch die deutlich kürzere Bau(Aufstell-)zeit mehr als kompensiert werden können. Die LWG-Fraktion stellte aus diesen Gründen den Antrag, das modulare Verfahren vor einer Entscheidung jetzt zu prüfen und entscheidungsfähig vorzulegen. Leider blieb dieser Antrag erfolglos.

Mit der Entscheidung, die „kleine“ Lösung zu bauen, also auf die Familienunterkünfte auf unbestimmte Zeit zu verzichten, werden die Kosten leider nur gering im Verhältnis zur 46 %-igen (!) Verringerung des Bauvolumens gesenkt. Anhand der vorliegenden Submissionsergebnisse werden diese Baukosten auf ca. 1,9 Mio. € baufachlich geschätzt. Erinnert wird an die bestätigte Vorgabe, den Bau bis zum 31. 12. 22 bezugsfertig zu errichten!

6. Mai 2022
Was sind Kostenschätzungen heute noch wert?

Notunterkünfte „in Not“

Verdoppelung der Baukosten zu erwarten – Umplanung?

Vor ca. 2 Jahren beschloss die Stadtvertretung den Neubau von Notunterkünften in Loitmark gegenüber den Tennisplätzen. Die Kosten für dieses Projekt wurden auf 1,2 Mio. EURO geschätzt und so in den Haushalt 2022 eingestellt. Die sehr spät durchgeführte Ausschreibung lässt nach den Submissionen  jetzt Kosten von ca. 2,2 Mio. EURO erwarten. Das teilte der Bürgermeister der Stadtvertretung am 4. 5. 22 mit. Zuvor war auch schon in der Presse von einer Verdoppelung der Baukosten berichtet worden. Im Bauausschuss wurde keine Entscheidung getroffen, die den Fortgang des bereits laufenden Auftragsvergabeverfahrens sichert. Für den 11. Mai wurden jetzt Sondersitzungen des Hauptausschusses und der Stadtvertretung anberaumt. Dann soll eine Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens getroffen werden. Die Fraktion der LWG wird sich in ihrer Sitzung am 10. 5. zum wiederholten Male mit dem Projekt befassen. Insbesondere die Frage, wie es möglich sein wird, vor dem Hintergrund der Kostenverdoppelung das Vorhaben plangerecht durchzuführen, wird Gegenstand der Beratung sein. Die Frage nach Alternativen wird sicher eine Rolle spielen, wenn nicht sogar eine zeitliche Verschiebung oder ein unbefristeter Verzicht auf einen Neubau.

Die Bereitstellung von Notunterkünften ist eine gesetzliche Pflicht der Gemeinden, für die es gesetzeskonform keine Alternative gibt. Die Stadtvertretung entschied sich für einen Neubau auf eigenem Grund und Boden, um endlich bedarfsgerecht und verfahrens- und zukunftssicher dieser Pflicht nachzukommen. Dieser Druck wird die Entscheidung letztlich beeinflussen. Andererseits wären Mehrkosten von 1 Mio. EURO keine „peanuts“ und könnten die Realisierung anderer notwendiger und schon beschlossener Maßnahmen mit Blick auf die Finanzlage der Stadt gefährden.

Wir hoffen, dass die Verwaltung –so wie verabredet- zu den Sondersitzungen Vorschläge unterbreitet, die die Entscheidung über Art und Finanzierung des Projektes „Notunterkünfte“ erleichtert. Nur der Hinweis auf die gesetzliche Pflicht wird nicht ausreichen.

14. April 2022
Ostern

Die Liberale Wählergemeinschaft Kappeln wünscht ihren Mitgliedern, Freundinnen und Freunden ein schönes Osterfest. 

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6. Januar 2022
Wahlen

Neuwahl  Bürgervorsteher und Vertreter

Zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung wird die Neuwahl des Bürgervorstehers der Stadt Kappeln und seiner Stellvertreter erforderlich. Vorschlagsberechtigt sind die Fraktionen der CDU und SPD. Die CDU-Fraktion teilte folgenden Vorschlag mit:

  1. Zur Wahl des Bürgervorstehers Herr Helmut Schulz (SPD);
  2. Für die Wahl der Stellvertreter Herr Frank Germinghausen (CDU) und Herr Christian Andresen (SSW – Bestätigung im Amt)

Die LWG-Fraktion stimmt diesem Vorschlag zu.

6. Januar 2022
Start ins neue Jahr

Aus der Fraktion …

Nach einer kurzen Weihnachtspause hat die LWG-Fraktion ihre Arbeit wieder aufgenommen. In der gestrigen ZOOM-Sitzung standen u. a. mit dem Kita-Neubau in Ellenberg und  dem interkommunalen Gewerbegebiet in Ellenberg zwei Projekte auf der Tagesordnung, die die Stadtpolitik in den kommenden Wochen intensiv beschäftigen werden.

Mit großem Interesse nahmen die Fraktionsmitglieder das städtebauliche Gesamtkonzept des interkommunalen Gewerbegebietes zur Kenntnis. Keine Zustimmung fand die Bedingung, dass 60 % der gewerblichen Bauten mit „Gründächern“ versehen werden müssen. Bei diesem erheblichen Mehraufwand  dürfte der Frage der Konkurrenzfähigkeit beim Vergleich mit Nachbargemeinden und –regionen schon jetzt besondere Bedeutung zukommen lassen. Da würden zusätzliche Kosten für die Herrichtung und Unterhaltung von Gründächern wenig geeignet sein, einen attraktiven Grundstückspreis zu erkennen. Im Übrigen wurde darauf hingewiesen, dass die neue Bundesregierung angekündigt hat, in Kürze den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, das Solardächer für die Dächer von  Neubauten gewerblicher Gebäude vorschreibt. Man sollte den Ansiedlungswilligen die Entscheidung überlassen, wie sie die wirtschaftlichen Möglichkeiten ihres Grundstückes ausschöpfen. Dabei dürften Überlegungen über Solardächer sicher eine große Rolle spielen.

Breiten Diskussionsraum nahm der vorgelegte Vorentwurf für den Neubau der Kindertagesstätte in Ellenberg ein. Insbesondere die Frage des Einbezugs eines Neubaus des kirchlichen Gemeindehauses nach Abbruch des Birger-Forell-Hauses  bestimmte die Diskussion. Der Vorentwurf bezifferte hierfür geschätzte Kosten von rund einer Million Euro und sieht eine Vermietung an die Kirchengemeinde vor. Die jetzt vorliegende Vorplanung korrigiert die ursprüngliche Erkenntnis, dass die Grundstücksfläche des Birger-Forell-Hauses für das Gesamtprojekt benötigt wird. Das wäre jedoch –auch infolge der Reduzierung der Gruppenräume- nicht mehr nötig, so dass ein Neubau des Gemeindehauses jetzt Ergebnis einer Alternativplanung wäre. Angesichts des erheblichen Kapitalaufwandes für ein neues Gemeindehaus und Möglichkeiten, gesellschaftliche Veranstaltungen verstärkt im BEZ anbieten zu können, sprach sich die Fraktion für den Kita-Neubau ohne  Neubau eines Gemeindehauses (Alternative 2 der Vorlage) aus. Für den Kita-Neubau in dieser Form werden Kosten in Höhe von 5.295.000 EURO geschätzt.