Aktuelles Archiv

24. Januar 2018
Wohnen in Kappeln

Bauausschuss beschließt auf LWG-Antrag sozialen Wohnungsbau in Ellenberg ( hinter ALDI)

Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Kappeln hatte sich in der letzten Sitzung am 22. 1. d. J. mit einem für die Entwicklung Kappelns wichtigen Antrag der LWG-Fraktion zu befassen. Der Antrag zielt auf die Schaffung von ausreichendem Wohnraum im Programm des sozialen Wohnungsbaus. Im Satzungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 1 (Ellenberg) sind noch unbebaute, aber teilerschlossene Grundstücke für mehrgeschossigen Wohnungsbau rechtsverbindlich ausgewiesen, so auch im Bereich Borkumer Straße/Glücksburger Straße (hinter ALDI). Im Rahmen der Konversion wird dieses Grundstück von der BIMA angeboten. Sollte die Stadt oder eine von ihr beherrschte Gesellschaft das Grundstück für den sozialen Wohnungsbau erwerben, würde der Kaufpreis bis zu 80 % gefördert werden. Die planungs- und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen sind gegeben.
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19. Januar 2018
Kappeln braucht bezahlbare Wohnungen!

LWG-Fraktion beschließt Antrag an den Bauausschuss – Grundstück in Ellenberg verfügbar

Der LWG-Antrag steht zur Sitzung des Bau-und Planungsausschusses am 22. Januar 2018 auf der Tagesordnung.  Bund, Land und Kommunen sind gefordert, die Möglichkeiten des Förderprogramms für den sozialen Wohnungsbau auszuschöpfen. Nicht ohne Grund ist das Thema „“sozialer Wohnungsbau““ Gegenstand hochaktueller politischer Diskussionen. Für die Fremdenvehrsgemeinde Kappeln bietet sich die Chance, in Ausführung eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes im Rahmen der Konversion Lösungen zu schaffen. Der LWG-Antrag greift dieses Angebot mit dem Wunsch auf, dass es in dieser Frage zu einer fraktionsübergreifenden Übereinstimmung kommt.
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12. Januar 2018
Straßenausbaubeiträge

Zwar noch nicht auf der Tagesordnung, aber doch im Bau- und Planungsausschuss und im Hauptausschuss im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen 2018 von allen Fraktionen mit unterschiedlicher Betonung angesprochen: „Die Festsetzung von Straßenausbeiträgen gemäß kommunaler Satzung“ . Zwischenzeitlich hat die neue Landesregierung ihre Ankündigung wahrgemacht und die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein dahingehend geändert, dass jetzt das Prinzip der Freiwilligkeit gilt. Dass also Gemeinden nicht mehr verpflichtet sind, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Ein entsprechender Verzicht wäre natürlich bei Grundstückseigentümern und Wohnungsmietern willkommen, hätte jedoch zur Folge, dass im Falle eines kompletten Straßenneubaus keine Anliegerbeiträge als Finanzierungsanteil zur Verfügung stünden.
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11. Januar 2018
Diskussionsstoff

Zwar noch nicht auf der Tagesordnung, aber doch im Bau- und Planungsausschuss und im Hauptausschuss im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen 2018 von allen Fraktionen mit unterschiedlicher Betonung angesprochen: „“Die Festsetzung von Straßenausbeiträgen gemäß kommunaler Satzung““. Zwischenzeitlich hat die neue Landesregierung ihre Ankündigung wahrgemacht und die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein dahingehend geändert, dass jetzt das Prinzip der Freiwilligkeit gilt. Dass also Gemeinden nicht mehr verpflichtet sind, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Ein entsprechender Verzicht wäre natürlich bei Grundstückseigentümern und Wohnungsmietern willkommen,   hätte jedoch zur Folge, dass im Falle eines kompletten Straßenneubaus keine Anliegerbeiträge als Finanzierungsanteil zur Verfügung stünden.
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11. Januar 2018
Das alte Feuerwehrhaus vor dem Abbruch. Neues Feuerwehrgerätehaus für die Innenstadt

Der beauftragte Architekt stellte der Stadtvertretung am 10. 1. d. J. seine Planung des neuen Feuerwehrgerätehauses mit Schulungsraum (im OG)  für die Innenstadt vor. Nach letzten Kostenschätzungen ist von einer Bausumme in Höhe von 695.000 EURO auszugehen. Die Planung fand die uneingeschränkte Zustimmung der Feuerwehrkameraden und der Stadtvertretung. Die sofortige  Ausschreibung aller Bauleistungen  mit der Abgabefrist Anfang März wird am 5. März dem Hauptausschuss für den Haushalt 2018 endgültige Klarheit über die Kosten bringen.
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