Straßenausbaubeiträge

Zwar noch nicht auf der Tagesordnung, aber doch im Bau- und Planungsausschuss und im Hauptausschuss im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen 2018 von allen Fraktionen mit unterschiedlicher Betonung angesprochen: „Die Festsetzung von Straßenausbeiträgen gemäß kommunaler Satzung“ . Zwischenzeitlich hat die neue Landesregierung ihre Ankündigung wahrgemacht und die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein dahingehend geändert, dass jetzt das Prinzip der Freiwilligkeit gilt. Dass also Gemeinden nicht mehr verpflichtet sind, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Ein entsprechender Verzicht wäre natürlich bei Grundstückseigentümern und Wohnungsmietern willkommen, hätte jedoch zur Folge, dass im Falle eines kompletten Straßenneubaus keine Anliegerbeiträge als Finanzierungsanteil zur Verfügung stünden.

Rechtzeitig hatten sich u. a. der Schleswig-Holsteinische Städteverband und der Gemeindetag (die Stadt Kappeln ist Mitglied) mit Stellungnahmen und Forderungen im Gesetzgebungsverfahren eingeschaltet und auf die Problematik der Gesetzesänderung hingewiesen. Sie verlangten mit ausführlicher und umfassender Begründung von der Landesregierung einen finanziellen Ausgleich für unvermeidliche Einnahmeausfälle im Falle des Satzungsverzichts. Das überzeugende Engagement der Verbände hatte Erfolg.

Heute erreicht uns aus dem Rathaus die Nachricht, dass die Landesregierung ein großes Paket finanzieller Entlastungen für die Kreise und Gemeinden verabschiedet hat. Das Gesamtpaket umfasst bei Steigerungsraten für die Folgejahre für 2018 einen Betrag von 120 Mio. EUR. U. a. stehen für die Infrastrukturentlastung für Kreise und Gemeinden (diese mit 68,5 %) 49 Mio. EUR bereit.

Interessant ist der Hinweis, dass der Erhöhungsbetrag von 15 Mio. EUR (2018 – 2020) im Zusammenhang mit der Diskussion über Ausgleichsleistungen für die nunmehr gesetzlich verankerte Freiwilligkeit bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu sehen ist.

Damit ist die Landesregierung der Forderung der Kreise und Gemeinden, zusammengefasst in den Stellungnahmen des Städteverbandes und des Gemeindetages, nach einem finanziellen Ausgleich bei Verzicht auf Beiträge nachgekommen.

Die LWG hatte in der politischen Diskussion deutlich darauf hingewiesen, dass die ihr bekannten Stellungnahmen der Verbände mit ihrem Stellenwert eine ausreichende und verlässliche Unterstützung der kommunalen Forderungen wären. Der Erfolg ihrer klugen Mitwirkung bestätigt diese Einschätzung.

Nachdem jetzt verbindlich geregelt ist, dass Gemeinden ab 2018 einen noch zu beziffernden Ausgleich für Infrastrukturmaßnehmen, also auch für Straßenbau, erhalten, wird die politische Diskussion um die Aufhebung der Beitragssatzungen in vielen Gemeinden eine neue Qualität erfahren. So sicherlich auch in Kappeln. Die LWG-Fraktion wird sich verantwortungsvoll mit diesem Thema befassen.

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