Aktuelles Archiv

29. Januar 2018
Touristikverein wünscht Neugestaltung des Grillplatzes der Stadt

LWG-Fraktion bestätigt die Bedeutung und erwartet zügige Freigabe der gesperrten Haushaltsmittel

Zeitgerecht befasste sich der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Touristik in seiner Sitzung am 17. 1. 18 mit dem großen Grillplatz am nördlichen Schleiufer. Anlass war ein seit Monaten vorliegender Antrag des Touristikvereines Kappeln, der im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 beraten wurde. Die LWG-Fraktion diskutierte den Sachverhalt wieder auf ihrer letzten Sitzung.

Für die Erneuerung und Sanierung des Grillplatzes wurde im Haushalt 2018 ein Betrag von 76.000 EUR eingeplant, jedoch mit einem Sperrvermerk bis zur Beschlussfassung durch den Hauptausschuss versehen.

Zwischenzeitlich war überraschend allerdings als anderer Standort die Grünfläche zwischen dem Restaurant „Landgang“ und dem Sanitärgebäude ins Gespräch gebracht worden. In gelegentlichen Diskussionen hatte sich die LWG ausdrücklich gegen diese Standortänderung ausgesprochen. Es zeigte sich, dass der Änderungsvorschlag aus Haupt- und Bauausschuss unausgereift und – wie schon mehrfach bei anderen Sachverhalten (z. B. Standort Feuerwehr Kappeln) – unrealistisch war. Er war wohl wieder nur ein Störmanöver!
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24. Januar 2018
Wohnen in Kappeln

Bauausschuss beschließt auf LWG-Antrag sozialen Wohnungsbau in Ellenberg ( hinter ALDI)

Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Kappeln hatte sich in der letzten Sitzung am 22. 1. d. J. mit einem für die Entwicklung Kappelns wichtigen Antrag der LWG-Fraktion zu befassen. Der Antrag zielt auf die Schaffung von ausreichendem Wohnraum im Programm des sozialen Wohnungsbaus. Im Satzungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 1 (Ellenberg) sind noch unbebaute, aber teilerschlossene Grundstücke für mehrgeschossigen Wohnungsbau rechtsverbindlich ausgewiesen, so auch im Bereich Borkumer Straße/Glücksburger Straße (hinter ALDI). Im Rahmen der Konversion wird dieses Grundstück von der BIMA angeboten. Sollte die Stadt oder eine von ihr beherrschte Gesellschaft das Grundstück für den sozialen Wohnungsbau erwerben, würde der Kaufpreis bis zu 80 % gefördert werden. Die planungs- und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen sind gegeben.
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19. Januar 2018
Kappeln braucht bezahlbare Wohnungen!

LWG-Fraktion beschließt Antrag an den Bauausschuss – Grundstück in Ellenberg verfügbar

Der LWG-Antrag steht zur Sitzung des Bau-und Planungsausschusses am 22. Januar 2018 auf der Tagesordnung.  Bund, Land und Kommunen sind gefordert, die Möglichkeiten des Förderprogramms für den sozialen Wohnungsbau auszuschöpfen. Nicht ohne Grund ist das Thema „“sozialer Wohnungsbau““ Gegenstand hochaktueller politischer Diskussionen. Für die Fremdenvehrsgemeinde Kappeln bietet sich die Chance, in Ausführung eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes im Rahmen der Konversion Lösungen zu schaffen. Der LWG-Antrag greift dieses Angebot mit dem Wunsch auf, dass es in dieser Frage zu einer fraktionsübergreifenden Übereinstimmung kommt.
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12. Januar 2018
Straßenausbaubeiträge

Zwar noch nicht auf der Tagesordnung, aber doch im Bau- und Planungsausschuss und im Hauptausschuss im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen 2018 von allen Fraktionen mit unterschiedlicher Betonung angesprochen: „Die Festsetzung von Straßenausbeiträgen gemäß kommunaler Satzung“ . Zwischenzeitlich hat die neue Landesregierung ihre Ankündigung wahrgemacht und die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein dahingehend geändert, dass jetzt das Prinzip der Freiwilligkeit gilt. Dass also Gemeinden nicht mehr verpflichtet sind, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Ein entsprechender Verzicht wäre natürlich bei Grundstückseigentümern und Wohnungsmietern willkommen, hätte jedoch zur Folge, dass im Falle eines kompletten Straßenneubaus keine Anliegerbeiträge als Finanzierungsanteil zur Verfügung stünden.
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11. Januar 2018
Diskussionsstoff

Zwar noch nicht auf der Tagesordnung, aber doch im Bau- und Planungsausschuss und im Hauptausschuss im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen 2018 von allen Fraktionen mit unterschiedlicher Betonung angesprochen: „“Die Festsetzung von Straßenausbeiträgen gemäß kommunaler Satzung““. Zwischenzeitlich hat die neue Landesregierung ihre Ankündigung wahrgemacht und die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein dahingehend geändert, dass jetzt das Prinzip der Freiwilligkeit gilt. Dass also Gemeinden nicht mehr verpflichtet sind, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Ein entsprechender Verzicht wäre natürlich bei Grundstückseigentümern und Wohnungsmietern willkommen,   hätte jedoch zur Folge, dass im Falle eines kompletten Straßenneubaus keine Anliegerbeiträge als Finanzierungsanteil zur Verfügung stünden.
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