7. Mai 2018
Die Wahl 18
- Peter K o c h , Langeland 20,
- Uwe H o r n s , Schmiedestraße 20,
- Michael A r e n d t , Schleswiger Straße 7 a,
- Klaus W e s t h ö l t e r , Lüttfelder Platz 4.
Das Wahlergebnis von 2013 wurde deutlich übertroffen!
Das Wahlergebnis von 2013 wurde deutlich übertroffen!
Ja, Streit um Zuständigkeiten. Das muss leider so sein; denn das oberste Beschlussorgan, also Entscheidungsorgan, ist die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Stadtvertretung. Ihr kommt zu, über alle wichtigen Angelegenheiten in alleiniger Zuständigkeit zu entscheiden. Die von der „GROKO“ CDU/SPD jetzt durchgesetzte Zuständigkeitsordnung entmachtet die Stadtvertretung und zieht DIE wichtigen Angelegenheiten in den Bauausschuss, offensichtlich in der Erwartung, dass dieser Ausschuss nach der Wahl CDU- oder SPD-geführt wird. Dagegen schreibt die Gemeindeordnung in § 27 glasklar vor, dass über „wichtige Angelegenheiten“ nur die Stadtvertretung entscheiden darf. Der Bauausschuss ist nur „vorbereitendes“ Gremium. Die jetzige Ordnung missachtet dieses Gebot. Die Annahme liegt nicht fern, dass das allein aus parteipolitischen Interessen der CDU im Verbund mit der SPD geschieht. Sachliche Gründe sprechen keinesfalls dafür!
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Künftig Außenstelle der VHS Schleswig? Erhöhter städtischer Zuschuss? Stadt als Trägerin? Noch einmal ehrenamtliche Bereitschaft?
In den Fragen der Überschrift stecken die Probleme unserer VHS, aber auch Fingerzeige auf deren Lösung. Vorweg unsere schon früher formulierte Forderung: Dem politischen Bekenntnis zum Bestand der VHS Kappeln muss auch die Konsequenz folgen, den Trägerverein mit den notwendigen finanziellen und organisatorischen Mitteln tragfähig und dauerhaft zu fördern. Und es ist dem Träger der Bildungseinrichtung nicht zumutbar, erst über Anträge „sein“ Geld zu beschaffen. Die VHS braucht Planungssicherheit über mehrere Jahre und Organisationsstärke, um den Bildungsauftrag zu erfüllen.. In Kappeln leisten wir uns seit -zig Jahren das „Schmuckstück“ einer von einem Verein getragenen VHS.
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Aus der Stadtvertretung am 2. 5. 18:
Die Stadtvertretung hat mit Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen der LWG, Grünen und des SSW die Änderung der Hauptsatzung und die Neufassung der Zuständigkeitsordnung beschlossen. Leider konnten die Nein-Stimmen diese „ruppigen“ Entscheidungen (s. u.) nicht verhindern. Die Handlungsfähigkeit des Bürgermeisters wurde von der „GroKo“ CDU/SPD auf ein im Vergleich zu anderen Städten lächerliches Maß beschränkt. In der Sitzung fiel die Bemerkung: „Nur noch zuständig für die Portokasse“! Die neue Zuständigkeitsordnung beschert dem Bauausschuss eine unvergleichlich große Machtfülle (s. u.) Es ist zu erwarten, dass wichtige Entscheidungsvorlagen künftig die Stadtvertretung nicht mehr erreichen. Diese werden dann im Fachausschuss, der nach der Gemeindeordnung ein vorbereitendes Gremium ist, entschieden!
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Unserem Mitglied und Hobbyfischer, Roland Schmitz, platzte vor einigen Tagen der Kragen, als er sah, wieviel Unrat sich im Schilfgürtel am Museumshafen angesammelt hatte. Da Flachwasser war, zog er sich spontan die langen Gummistiefel an und sammelte den Dreck und entsorgte ihn. Die folgenden Fotos zeigen Ursprung und Ergebnis..
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