20. Juni 2023
… vom Kopf auf die Füße gestellt …
Heizungswärme wird zur Gemeinschaftsaufgabe.
In Kreisen der Gesellschaft besteht der Wunsch, dass sich der Staat nicht allzu sehr in das Leben der Menschen einmischen sollte. Andererseits ist Verfassungsauftrag des Staates, Daseinsvorsorge zu treffen. Auch am Beispiel der Klimakrise und der Suche nach Lösungsmöglichkeiten einer klimaschonenden Wärmeversorgung wird das deutlich. Jetzt sind Eingriffe in das sehr häusliche Privatleben der Bevölkerung unabsehbar. In den vergangenen Monaten hat die Bundesregierung sehr viel Augenmaß vermissen lassen, vernünftige Lösungen zu entwickeln. Zuviel Dirigismus, irritierende Termine und Prioritäten, aber auch voreilige Alleingänge von Länderregierungen führten zu viel Unverständnis in der Bevölkerung und Fachwelt.
Wir wissen, dass die Bewältigung der Klimakrise die vorrangige Aufgabe der Gesellschaft in allen ihren Gliederungen ist. Die Politik hat hierfür den Rahmen zu setzen und die Menschen mitzunehmen. Wir wissen auch, dass das Gebäudeheizen ein umfassender Teil der globalen Gesamtproblematik ist . Klimagerechte Lösungen innerhalb des gesetzten Zeitrahmens bis 2045 bedingen Eingriffe in die sehr private Wirtschaftsführung der Menschen (Mieter und Eigentümer) mit hohem Mitteleinsatz bis an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit und –bereitschaft.
Die Wärmeversorgung der Bevölkerung gelangt auf den Rang der Pflicht zur Daseinsvorsorge des Staates, also zur Gemeinschaftsaufgabe. In dieses gesellschaftliche Bewusstsein muss die Wärmeversorgung gerückt werden, um breites Verständnis und überzeugte Bereitschaft zu erzeugen. Nur moralisierende Verbote, Anordnungen und Fristen mit fragwürdigen Förderzusagen führen nicht hierzu.
Die jetzt von der Ampel-Regierung erkannten „Leitplanken“ lassen erkennen, dass der Staat bereit ist, die nationale Wärmeversorgung als Gemeinschaftsaufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge zu akzeptieren. Leitfäden für notwendige Veränderungen sollen kommunale Wärmeplanungen bis 2028 sein. Diese sollen aufzeigen, ob in den Gemeinden und Städten die großflächige Versorgung mit Fern- bzw. Nahwärme vorzugsweise möglich ist.
Es ist zu hoffen, dass das wieder vorgelegte „Gebäudeheizungsgesetz“ diesen Grundgedanken konsequent erfasst. Selbstverständlich sollte sein, dass der Staat mit seinen Liegenschaften mit gutem Beispiel vorangeht!
Dazu angemerkt
Das grüne Wirtschaftsministerium hat sich den vehementen Protesten und Widerständen gebeugt und eine Versorgungspflicht der Haushalte in Deutschland de facto mit Wärmepunpen ab 2024 aufgegeben. Es wurden „Leitplanken“ in den Bundestag gebracht, die das geplante Vorgehen „auf den Kopf stellen“. Die Fern- bzw. Nahwärmeversorgung tritt jetzt in den Vordergrund und verpflichtet die Gemeinden ab einer gewissen Größenordnung ( vermutlich 10.000 Einwohner), Wärmeplanungen bis 2028 zu erstellen. Das ist der richtige Weg, und dass es so kam, ist nur den vielfältigen Protesten aus allen Bereichen der Gesellschaft zu verdanken. Jetzt gilt es, dass Städte und Gemeinden, auch kleinere, ohne Zögern die Machbarkeit dieser immensen Aufgabe fachlich untersuchen. Ersten Verlautbarungen war zu entnehmen, dass Städte und Gemeinden unter 10.000 Einwohnern keine Nachteile bei evtl. Förderprogrammen haben werden.
Auch in Kappeln ist die umfassende Versorgung mit Fern- oder Nahwärme möglich. Es stehen mehrere Wärmequellen zur Verfügung. Wasser, Biostoffe, Abwärme könnten eingesetzt werden, später auch Wasserstoff. Wirtschaftlichkeit und Organisation wären zu überprüfen. Schon jetzt gehen große Städte und kleine Gemeinden beeindruckend voran (z. B. Flensburg).
Mag sein, dass im Zusammenhang mit einer Wärmeplanung alle kommunalen Investitionspläne und Wunschlisten auf den Prüfstand genommen werden müssen; denn eine Umstellung auf Netzwärme würde einen enormen Mittelaufwand bedingen. Allerdings kann erwartet werden, dass der Daueraufwand für die Anschlusswilligen und wahrscheinlich Anschlusspflichtigen deutlich geringer sein könnte als die Installation einer individuellen Heizungsanlage, dann oft verbunden mit erheblichem Dämmungsaufwand.
Es kann erwartet werden, dass sich die neu zusammengesetzten Fraktionen der Stadtvertretung mit diesem Thema befassen werden oder müssen.
19. Mai 2023
Ortsgestaltung Olpenitzdorf
Wie geht es nun weiter mit der Ortsgestaltungssatzung?
Die Liberale Wählergemeinschaft ist leider mit ihrem gemeinsam mit den Grünen eingereichten Antrag auf Erlass einer Ortsgestaltungssatzung (s. u.) für Olpenitz nicht in vollem Umfang durchgedrungen. Die Stadtvertretung hat am 10. 5. 23 mit äußerst knapper Mehrheit die Empfehlung der Verwaltung beschlossen, die notwendigen Rechtsgrundlagen wie z. B. eine evtl. notwendige Bestandsaufnahme und die Kosten für die Aufstellung einer Gestaltungssatzung zu ermitteln. Diese sollen zur nächsten Sitzung des Bauausschusses, des Hauptausschusses und der Stadtvertretung vorgelegt werden.
Wie geht es nun weiter?
Der Antrag war bewusst in der Erwartung gestellt worden, dass in möglichst einfacher Form sehr schnell eine Ortsgestaltungssatzung für Olpenitz erlassen wird, um ein aktuelles innerörtliches Bebauungsproblem zu steuern. Der absolute Zeitdruck ist gegeben, wie auch eine aus diesem Anlass durchgeführte Bürgerversammlung bestätigte. Unserem Antrag war ein Entwurf der Satzung beigefügt, die nach fachlicher Einschätzung rechtssicher anwendbar wäre. Warum von der Verwaltung vor Erlass der Satzung eine Rechtsprüfung mit evtl. einer Bestandsaufnahme der Ortsbebauung empfohlen wird, erschließt sich uns nicht. Der Antrag war sehr frühzeitig eingereicht worden, so dass für eine Rechtsprüfung genug Zeit gewesen wäre. Und auch eine Bestandsaufnahme in Erwägung zu ziehen ist irritierend. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein großes Bauvorhaben, das in seiner beabsichtigten Ausführung bekannt ist und wegen seiner unzumutbaren Störung des Ortsbildes den Protest der Mehrheit der Olpenitzer ausgelöst hat. Das zu verhindern bedarf keiner zeitraubenden Bestandsaufnahme! Eine einfache, selbst verfasste Satzung verursacht auch keine Kosten, ist völlig ausreichend und lässt sich flexibel handhaben! Satzungsmuster sind reichlich im Internet vorhanden. Wie oft haben wir die Absicht gehört: Über den Tellerrand gucken!“Mit dem Beschluss der Stadtvertretung vergeht jetzt viel Zeit mit der Gefahr, dass das Genehmigungsverfahren für das fragliche Projekt positiv entschieden wird. Mit Interesse haben wir aber zur Kenntnis genommen, dass es zwischen dem Bauamt und dem Investor zu einem Gespräch gekommen ist. Der Antragsteller äußerte seine Absicht, sein Bauvorhaben im Einvernehmen mit der Bürgergemeinschaft Olpenitz zu gestalten. Wir hoffen, dass es zu einer Vereinbarung kommt, damit letztlich zumindest für dieses Projekt eine Ortsgestaltungssatzung nicht nötig wäre. Aber wie gesagt; „Prinzip Hoffnung“!
Die nächste Sitzung des Bauausschusses findet am 25. Juni d. J. statt. Dann folgen der Hauptausschuss und die Stadtvertretung – und Sommerpause bis September? Das hätten sich die Olpenitzer schneller gewünscht!
17. Mai 2023
Kommunalwahl 2023
Die LWG in Fraktionsstärke wieder in der Stadtvertretung
Zwei Mandate mit 12,3 % erreicht – SSW großer Gewinner – Keine Überhangmandate
Hatte die Liberale Wählergemeinschaft bei der Wahl 2018 noch vier Sitze erringen können, muss sie sich heute mit zwei Sitzen begnügen. Im Moment des Endes der Auszählung machte sich Enttäuschung unter den Mitgliedern und insbesondere den Bewerbern breit. Bedenkt man aber, dass im Vorfeld der Wahlvorbereitungen überhaupt nicht klar war, dass die LWG an der Wahl teilnehmen könnte, wird deutlich. vor welchen Herausforderungen und Entscheidungen sie stand. In einem gemeinsamen Kraftakt gelang es, neue Mitglieder zu gewinnen, so dass kurz vor Toresschluss eine vollständige und überzeugende Wahlliste aufgestellt und die Vorbereitungen getroffen werden konnten. Leider war die Werbung von einer großen, nicht von uns zu verantwortenden Panne getrübt, über die und evtl. ihre Konsequenzen der Vorstand sich in Kürze beraten wird. Darüber werden wir später eingehend berichten. Die Sicherung von zwei Sitzen in der Stadtvertretung gewinnt etwas an Bedeutung, da die Gesamtzahl der Stadtvertreter sich jetzt auf das gesetzliche Maß von 19 (2018 = 25!) beschränkt; denn Überhang- und Mehrsitze ergaben sich nicht. Der Verlust von 4 % der Wählerstimmen allerdings schmerzt.
Wir bedanken uns bei den Wählerinnen und Wählern für ihre Unterstützung der LWG.. Mit einer jungen und erfahrenen Fraktion und Mannschaft werden wir antreten und uns engagiert für das Wohl unserer Stadt einsetzen.
Last but not least gratulieren wir dem Südschleswigschen Wählerverband Kappeln zu ihrem sehr bemerkenswerten Wahlerfolg.