Aktuelles Archiv

4. Juli 2020
Wohnen in Kappeln

Die Tagesordnung der letzten Sitzung des Bauausschusses am 3. 7. d. J. hatte es in sich. Wieder einmal rückte der Bebauungsplan Nr. 74 „Schleiterrassen“ in den Mittelpunkt der Beratungen. Thema war die Qualifizierung des Plangebietes als „Allgemeines Wohngebiet“ (AW) und seine Nutzungsausschöpfung. Dem Vernehmen nach lägen zahlreiche Anfragen nach Möglichkeiten der Errichtung von Ferienhäusern/wohnungen vor. Die Bauverwaltung regte bei dieser Wahrnehmung an, das Planziel dieses Wohngebietes in Erinnerung zu bringen und die Nutzungsmöglichkeiten darzustellen.

In der Begründung zum B-Plan heißt es unmissverständlich, dass Planungsziel die Entwicklung eines hochwertigen Wohngebietes ist! Die zugrunde liegende Baunutzungsverordnung lässt in einem AW-Gebiet aber auch Ausnahmen zu. Diese dürfen nicht den Charakter des Planungsgebietes als Wohngebiet (Planungsziel) beeinträchtigen. Ferienwohnungen als zugelassene Ausnahmen sind keine Wohnungen im allgemein verständlichen und rechtlichen  Sinne. Allein aus diesen Feststellungen ergibt sich, dass Ferienhäuser/Wohnungen als Ausnahmenutzungen im AW-Gebiet sehr beschränkt in ihrer Zahl sein müssen. Eine zu große Anzahl oder Massierung auf einer Teilfläche würde den Charakter des Wohngebietes beeinträchtigen bzw. wie ein Sondergebiet (SO) anmuten. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von „Etikettenschwindel“.

Der Bauausschuss hat nach intensiver Debatte einstimmig beschlossen, dass der als Ausnahmen (§§ 4, 13 a Baunutzungsverordnung) zulässige  Anteil der Ferienhäuser/wohnungen auf 10 % der in dem Plangebiet erwarteten  Wohnungen beschränkt wird. Die Berechnungsfläche ist um die Baufelder zu kürzen, die durch den B-Plan bereits direkt für Ferienwohnungen ausgeschlossen sind. Die Prozentklausel ist auf jedes Baufeld exklusiv anzuwenden. So konnte aktuell auf einem 10 Parzellen umfassenden Baufeld nur ein Ferienhaus zugelassen werden.

Mit diesem umfassenden Beschluss wurde der Grundstein gelegt, dass die Errichtung und der Betrieb von Ferienwohnungen in Kappeln sinn- und maßvoll geregelt wird. Die vom Gesetzgeber eingeräumten Ausnahmen von den Festsetzungen in einem allgemeinen Wohngebiet wurden gebührend beachtet. Wir hoffen, dass auf dem Gelände der ehemaligen Marinewaffenschule, jetzt der B-Plan „Schleiterrassen“,  die Konversion durch die Schaffung von neuem Wohn- und Lebensraum  als Ausgleich für den durch den Wegzug der Marine wirtschaftlich spürbaren Bevölkerungsschwund schnell gelingen wird. Das neue, große Wohngebiet schafft dafür attraktive Voraussetzungen.

3. Juli 2020
Schule „tut Not“

Seit Monaten beschäftigt sich der Nahbereichsschulverband, Träger der Gemeinschaftsschule an der Schlei in Kappeln, mit der Erweiterung der Schule. Nach neuesten Erkenntnissen würden sich die Kosten von 4,4 Mio. € zu 8,6 Mio. € bewegen., je nachdem welche Variante letztlich gewählt wird. Also kein Pappenstiel, zumal die Haushalte der Verbandsgemeinden in den folgenden Jahren infolge der Corona-Krise äußerst angespannt sein dürften. Auch die Landeskasse dürfte arg in Mitleidenschaft gezogen werden. Dagegen steht natürlich das vielmundige Bildungsversprechen der Gesamtpolitik. Die Kostenbeteiligung der Stadt Kappeln beträgt ca. 70 v. H.

Ein aus der Verbandsversammlung gebildeter Arbeitskreis hat nun Varianten vorgelegt, die von Abbruch und Neubau des Westflügels, Teilabbruch mit Anbau und Einbezug des „Bunten Hauses“ reichten. So erklärt sich auch die Diskrepanz der erwarteten Kosten. Berichten zufolge hat der Einbezug des „Bunten Hauses“ (ehemalige Förderschule) zu besonderen Diskussionen in der Versammlung geführt. Von totaler Ablehnung bis zu Nachdenklichkeit war zu hören. Man kam überein, eine kleine Auswahl von Architekten Entwürfe mit Kostenschätzungen zur Auswahl  erstellen zu lassen.  Auf ausdrückliche Nachfrage des Kappelner Bürgermeisters bestätigte der Verbandsvorsteher, dass das „Bunte Haus“ in diesen Vorgang eingeschlossen sei.

Der Einbezug des unmittelbar benachbarten „Bunten Hauses“ wäre geeignet, nicht Klassenräume zu schaffen, sondern für Nebenräume und nicht unterrichtsgebundene Nutzungen zur Verfügung zu stehen. Mitentscheidend wären baulicher Zustand der nicht mehr jungen Gebäude und eine deutliche Kostensenkung. Wir werden sehr darauf achten, ob diese Überlegungen bei der Vorstellung der Architekten gebührende Beachtung finden werden.

27. Juni 2020
Parken in Kappeln konkret

Die Spatzen pfeifen es vom Dach. Wir haben in der Innenstadt kein ausreichendes Parkplatzangebot. Das kann städtebaulich sinnvoll sein, wenn in gut erreichbarer Nähe zur Innenstadt ausreichend Parkmöglichkeiten angeboten werden. Aber für Kappeln ist auch dieses Angebot in der Hauptsaison ausgeschöpft. Es deutet sich die Entwicklung an, dass Kappeln als Urlaubs- und Besuchsort auch außerhalb der Hauptsaison eine deutlich stärkere Nachfrage erzeugt, so dass künftig auch die Neben- und Nachsaison größere Gästezahlen erwarten lassen. Diese Entwicklung lässt sich u.a. aus der Investitionsbereitschaft von großen und kleinen Investoren des Gastgewerbes ableiten. Die Weiterentwicklung der Ostseeresidenz Olpenitz (ORO) wird ebenfalls für mehr Parkplatzsuchverkehr sorgen.

Wir müssen im Auge behalten, dass das „Park“-Wohl unserer Bevölkerung in der Stadtplanung Vorrang hat. Anwohner- und Beschäftigtenparken dürfen nicht aus dem Blick geraten und gegenüber dem Besucherparken unterliegen. Andererseits bedeutet der entwicklungsfähige Fremdenverkehr (Tagesgäste und Urlauber)  für unsere Stadt in strukturschwacher Region große Chancen für wirtschaftlichen Aufstieg. Wir sind  aufgefordert, diese Chancen in vernünftigen Maßen zu erkennen und unsere städtebaulichen Planungen daran auszurichten.

Die LWG-Fraktion wird sich am 2. Juli d. J. sehr intensiv mit den möglichen Flächen für mehr Parkraum am Altstadtrand und ggf. mit den Gestaltungsmöglichkeiten befassen. Wir hoffen, dass es uns gelingen wird, Ergebnisse zu erkennen, die mehrheitsfähig sind. Wir werden uns leiten lassen müssen von dem Gedanken, die Innenstadt weitgehend vom KFZ-Verkehr, insbesondere dem Parkplatzsuchverkehr, zu befreien. Frühere Versuche haben gezeigt, dass das geeignete Flächenangebot sehr knapp ist. Deshalb kann nicht ausgeschlossen werden, dass wir uns der Errichtung von Parkpaletten zuwenden müssen. Und auch für diese nicht gerade ansehnlichen Bauwerke  geraten wir sehr schnell an die Grenze der Belastbarkeit unserer kleinen, gemütlichen und damit attraktiven Innenstadt. Eine Parkpalette muss nicht nur ausreichend Grund(-Aufstell)fläche aufweisen, sie sollte ohne direkte Berührung der Innenstadt erschlossen sein, das Stadtbild nicht beeinträchtigen, aber möglichst am nahen Rand der Innenstadt ihren Standort haben. Diese Anforderungen machen die Suche nach dem richtigen Standort äußerst schwierig und kompromissbedürftig.

Bereits in früherer Zeit wurde daran gedacht, den Raum der an der unmittelbar an der Innenstadt vorbei führenden Hospitalstraße (B 203) liegenden Parkplätze (Großparkplatz und drei Nebenplätze) für das Aufstellen von Parkpaletten zu nutzen. Erste Studien führten nicht zu weiteren Planungen und Entscheidungen. Wir meinen, dass „die Zeit reif ist“, diese Entwürfe wieder aus der Schublade zu holen. Das werden wir am 2. 7. d. J. gut vorbereitet tun! Wir wissen um die immer kursierenden, Verärgerung ausdrückenden  Diskussionen über die Parksituation in Kappeln, geben aber zu bedenken, dass die Möglichkeiten, die Probleme zu jedermanns Zufriedenheit zu lösen, leider nicht gegeben sind. Deshalb appellieren wir an die Bevölkerung, uns –und damit ist die gesamte Stadtpolitik gemeint – bei der Konsenssuche zu unterstützen.

Die LWG will nicht Wortführer zu dieser Problematik sein. Vielmehr ist es ihr Wunsch, dass dieses städtebaulich hochsensible Thema fraktionsübergreifend aufgenommen und so konzentriert erfasst wird. Wir werden deshalb unsere in der nächsten Fraktionssitzung erarbeiteten Gedanken den anderen Fraktionen mitteilen und unsere Bitte um kollegiale Mitarbeit vortragen.

26. Juni 2020
Peinlich

Belttunnel: Noch ein Planungsfehler

So titelt die SHZ am 26. 6. 20.

Nicht nur, dass vor einigen Wochen dicke Planungsfehler auf dänischeer Seite  durch das Übersehen von naturgeschützten Riffen vor Puttgarten aufgedeckt wurden. Jetzt wurde sogar eine große und streng geschützte Sandbank von den Dänen in der Planung nicht beachtet. Wie gesagt, peinlich! Wir haben bereits zu Beginn der Planungen Zweifel an der Notwendigkeit, Realisierbarkeit und Wirksamkeit des Tunnels geäußert. Wir haben zu bedenken gegeben, dass eine starke, konkurrenzlose Verkehrsverbindung von Seeland/Roedby/Dänemark nach Puttgarten/Deutschland den entwicklungsbedürftigen Norden Schleswig-Holsteins vom Verkehrsstrom abschneiden würde. Die von Jütland/Dänemark in den Norden unseres Landes führende A 7 würde für die großen Warenströme erheblich an Bedeutung verlieren. Kollateralschaden? Seit -zig Jahren sorgen neben der Autobahn A 7 und der Bundesbahn  eine kombinierte Bahn- und Fährverbindung  für die Aufnahme der großen Verkehre aus und nach Skandinavien und die baltischen Länder. Die Fährverbindung hat sich bisher als leistungsstark erweisen und vermittelt darüber hinaus einen angenehmen touristischen Wert und  bietet vielen Menschen Arbeit und Brot  Wir wollen an dieser Stelle gar nicht über die staatlichen Kosten der Maßnahme sprechen, und nicht über die zusätzlichen Kosten, die jetzt durch die Korrektur der Planungsfehler entstehen. Es soll auch nicht darüber gesprochen werden, auf was sich die deutsche Seite mit der Bereitschaft zur Übernahme der Kosten der Festlandanbindung und der damit verbundenen Eingriffe in die Strukturen im touristischen Hochland Schleswig-Holsteins eingelassen hat. An dieser „harten Nuss“ werden die Steuerzahler letztlich zu knabbern haben. „Immer höher, weiter, schneller“; muss das noch der Entwicklungsmaßstab sein?

25. Juni 2020
Kappelns „Dritter Ort“

Wie angekündigt (s. u.) hat die Stadtvertretung am 24 Mai d. J. einstimmig beschlossen, eine neue Stadtbücherei in der Querstraße am Deekelsenplatz zu bauen. In seltener Einmütigkeit wurde das Vermietungsangebot für die  Stadtpassage abgelehnt und die Planung  eines  Neubaus an besagter Stelle beschlossen. Alle Fraktionen zeigten sich froh und erleichtert, nach vielen intensiven und oft irritierenden Gesprächen und Beratungen „die Kuh vom Eis“ geholt zu haben. 

In ihren Wortbeiträgen hoben alle Fraktionen die Vorteile eines Neubaus am Deekelsenplatz hervor. So wurde vor Allem begrüßt, dass diese große, barrierefreie  Baumaßnahme die Stadt in eigener Regie auf eigenem Grund und Boden (städtischer Parkplatz) am gewünschten Standort durchführen kann. Auch die Einbindung des Deekelsenplatzes, der im Rahmen der eingeleiteten Altstadtsanierung eine zentrale Rolle spielt, wird als Chance gesehen, hier das Stadtzentrum so attraktiv und bedeutungsgerecht zu gestalten wie es städtebaulich verlangt werden muss. Die Verwaltung wurde aufgefordert, die Maßnahme „Bücherei“ für das Städtebauförderungsprogramm anzumelden und darauf hinzuwirken, dass nach ihrer Anerkennung die Fördermittel in Höhe von 2/3 der Bau- und Einrichtungskosten bewilligt werden. Damit wäre eine mehr als solide Finanzierung gesichert.

Wir gehen davon aus, dass wie auch in den Vorplanungen die Agenda 2025 zur Entwicklung der Bibliotheken in Schleswig-Holstein in bewährter Abstimmung mit dem Landesbüchereiverband die wesentliche Grundlage für eine attraktive Planung sein wird. Es muss als Glücksfall angesehen werden, dass nach 30 Jahren jetzt die fortgeschriebene Agenda 2025 mit ihren Erkenntnissen vorliegt und angewandt werden kann. Eines können wir mit Sicherheit erwarten:  Die neue Stadtbücherei beg uns nicht nur in neuem Gewand, sondern mit neuen Inhalten und Angeboten.

Zitat aus der Agenda 2o25: … Neben der Nutzung digitaler Angebote wächst die Bedeutung der Bibliothek als physischer Ort. Sowohl wissenschaftliche als auch öffentliche Bibliotheken werden zunehmend  als attraktive Arbeits-, Lern- und Aufenthaltsorte wahrgenommen. Bibliotheken sind niederschwellige Angebote, in denen kein Konsumzwang besteht. Somit können sie als sogenannte „dritte Orte“ fungieren. … Voraussetzungen dafür, dass Bibliotheken diese Funktionen erfüllen können, sind neben ausreichender Flächen für Arbeitsplätze und Lounge-Bereiche in ansprechender innenarchitektonischer Gestaltung auch die personellen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Ausweitung der Öffnungszeiten – insbesondere an Wochenenden. Ende des Zitats.

Natürlich wurden in der Aussprache der Stadtvertreter auch Stimmen laut, die mit Sorge die Zukunft des Wochenmarktes auf dem Deekelsenplatz sahen. Alle Fraktionen betonten die Bedeutung des Wochenmarktes . In Abstimmungsgeprächen der Verwaltung mit den Beschickern soll erreicht werden, dass die Beschränkungen, so sie sich ergeben, möglichst gering gehalten werden. Da, wo sie sich ergeben soll ein gleichwertiger Ersatz angeboten werden. Auf jeden Fall soll der Markt auf dem Deekelsenplatz Bestand haben. Auch der Wegfall der 12 Parkplätze kam zur Sprache. Dabei wurde deutlich, dass Entscheidungen über die Schaffung großräumiger und innenstadtnaher Parkplätze keinen Aufschub dulden. Wir haben an anderer Stelle (s. u.) berichtet, dass die LWG-Fraktion diesem Thema Priorität einräumt und sich noch vor der Sommerpause damit befassen wird.

Wir freuen uns auf unsere neue Bücherei am Deekelsenplatz und sind gespannt, wie es weitergeht.