Aktuelles Archiv

5. August 2020
LWG reicht Antrag für eine Parkpalette ein

Es bedurfte eines längeren Anlaufs und intensiver Beratungen in unserer Fraktion, um einen progressiven Weg zur Lösung des innerstädtischen Parkproblems zu finden. Einwohner, Handel, Handwerk, Dienstleistungen und Fremdenverkehr verlangen eine zeit- und bedarfsgerechte Infrastruktur unserer Stadt. Wir haben erfahren: Ein Effekt der noch grasssierenden Corona-Krise in Deutschland  ist, dass unsere Region sich einer deutlich gestiegenen Beliebtheit von Urlaubern aus anderen Bundesländern erfreut. Dieser Einmaleffekt wird sicher nicht ohne Nachhall bleiben, zumal sich die Entwicklung  im Angebot hochwertiger Ferienwohnungen  und sich verstärkender Hotelkapazitäten stetig verbessern wird. Aber auch die Nachfrage nach Parkmöglichkeiten von Anwohnern und Bediensteten der Betriebe in der Innenstadt ist unverändert hoch. Die LWG-Fraktion hat ihre Überlegungen über die Errichtung einer 2-geschossigen Parkpalette in einem Antrag erfasst und diesen als Prüfauftrag an die Stadtvertretung gerichtet.

Die Anforderungen an Parkraum im Zentrum sind hinreichend bekannt und müssen nicht immer wieder gebetsmühlenartig und plakativ dargelegt werden. In Kenntnis dieser Anforderungen hat die LWG-Fraktion erkannt, dass für große Parkräume in und an der Innenstadt keine Plätze verfügbar sind. Ist keine Fläche da, muss also in die Höhe gebaut werden. Und wo geht das? Bevor darüber eine Entscheidung getroffen werden kann, muss geprüft werden. Es gilt, eine Lösung zu finden, die städtebauliche, rechtliche, technische und verkehrliche Fragen positiv beantwortet. Aus allen diesen Aspekten ergab sich im Ergebnis, dass der Parkplatz hinter dem ZOB ein geeigneter Standort für das Vorhaben sein kann. Das jedoch gilt es sorgfältig zu prüfen.

Hin und wieder ist zu hören, dass immer nur das Parken und nicht der Verkehr im Vordergrund steht. Das ist -mit Verlaub –  Unsinn! Denn Parken ist Bestandteil des Verkehrs – als „ruhend“. Jedes Angebot von großräumigem Parkraum außerhalb, aber eng am Zentrum reduziert das Hineinfahren von Pkw auf der Suche nach Parkplätzen. Und wer nicht hereinfährt, „kurvt“  auch nicht wieder hinaus! In unserer Altstadt findet ein permanenter Suchverkehr nach Parkplätzen statt, der am Zentrumsrand abgefangen werden muss. Dann werden die engen Straßen entlastet und stehen verstärkt auch den Radfahrern sicherer zur Verfügung. Wichtig ist auch, dass Anwohner und Beschäftigte bessere Parkmöglichkeiten gezielt finden können.

Wir erwarten, dass jetzt wieder der Ruf nach einem Verkehrskonzept laut werden wird. Dieses war von der Stadtvertretung erst kürzlich abgelehnt worden. Wir erinnern uns an sehr, sehr viele Versuche über viele Jahre, den innerstädtischen Verkehr besser zu organisieren. Sämtliche Versuche sind gescheitert! Sie mussten scheitern, weil der Pkw-Verkehr ständig zunahm und die Kraftfahrzeuge insbesondere des Lieferverkehrs größer wurden. Diese Entwicklung dauert an! Innere bauliche Entlastungsmaßnahmen sind dauerhaft ausgeschlossen.  Am Ende steht die wenig überraschende Erkenntnis, dass unsere Altstadt für die Aufnahme des heutigen, von außen eindringenden KFZ-Verkehrs nicht die erforderlichen Räume bereit hält. Die Gäste unserer Stadt müssen eingeladen werden, dicht  vor dem Stadtzentrum ihr Fahrzeug abzustellen. Für diese Erkenntnis benötigen wir kein teures und Zeit verschlingendes Gutachten. Sorgen wir jetzt dafür, dass wir Lösungen finden, Standorte für großräumigen Parkraum eng an der Innenstadt zu finden. Dafür reichen  Ortskenntnis und leidvolle Erfahrungen! So wissen wir z. B. heute, dass der Verzicht auf ein Parkleitsystem ein Fehler war. Wenig hilfreich sind ewige Debattierrunden mit stereotypen Aussagen.

Schwerpunkt unserer hoffentlich gemeinsamen Lösungsansätze muss sein, den innerstädtischen Autoverkehr zu reduzieren! Ein erster Schritt soll der Antrag der LWG sein, die Möglichkeit der Errichtung einer Parkpalette hinter dem ZOB unter Beachtung der städtebaulichen, rechtlichen, verkehrlichen und technischen Aspekte zu prüfen. Dabei sollte uns klar sein: Eine von kommunaler Seite betriebene Parkpalette wird nie kostendeckend sein! Als Baustein der Verkehrspolitik im Rahmen der verpflichtenden Daseinsvorsorge wird sie zur Gemeinbedarfseinrichtung. Es sei denn, ein privater Investor wird gefunden, der mit einem überzeugenden Konzept und erfüllbaren Forderungen an die Gemeinschaft das Gegenteil beweist.

5. 8. 2020

30. Juli 2020
Parken in Kappeln konkret -Teil 2 –

Die LWG hat sich in ihrer Fraktionssitzung am 2.. 7. –wie angekündigt – mit der Parksituation in unserer Stadt befasst und folgende Erkenntnisse gewonnen und Empfehlungen beschlossen:

  1. Die verkehrliche Situation in der Innenstadt, insbesondere während der touristischen Zeiten, ist nicht weiter hinnehmbar! Von Verkehrslenkung und Verkehrsfluss kann keine Rede sein. Die schwachen Verkehrsteilnehmer geraten zunehmend ins Hintertreffen und damit in Gefahr.
  2. Die Innenstadt ist vor allen Dingen freizuhalten vom sog. Parksuchverkehr“, so wie beschrieben im „Schlei Schnack“ im Schleiboten am 24. 7.
  3. Wir halten die Ausweisung von großräumigen Parkräumen eng an der Innenstadt für unabdingbar. Dieses Projekt darf nicht mehr länger verschoben werden. Denn es ist offensichtlich, dass in den kommenden Jahren mit einem deutlichen Wachstum des Tourismus in Kappeln und Umgebung zu rechnen ist.
  4. Entsprechend unserer Darstellung vom 27. 6. sollten Parkpaletten (bis zu 2-geschossig) in sehr großer Nähe zur Innenstadt errichtet werden. Ausreichend große Freiflächen an und in der Innenstadt für ebenerdige Parkplätze stehen nicht zur Verfügung.
  5. Uns ist bekannt, dass es schwierig ist, einen privaten Träger für diese Investition zu finden. Die volle Auslastung der Parkpaletten dürfte sich auf die touristischen „Hochzeiten“ beschränken, somit für die übrige Zeit ein Defizitgeschäft sein.
  6. Sollte ein privater Träger nicht innerhalb kurzer Zeit gefunden werden, muss die Stadt die Trägerschaft zu ihrem Risiko übernehmen. Betriebsmittel stehen z. T. aus der Kurabgabe (ab 2021) und den Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung zur Verfügung.
  7. Bedürfnisse der Anwohner und Bediensteten der Betriebe müssen weitgehend beachtet werden (Tarife, Angebotsflächen).
  8. Im Zuge der Planung sollte die Möglichkeit der Verbindung des Parkplatzes hinter dem ZOB mit dem ebenerdigen Parkplatz gegenüber der ARAL-Tankstelle bei Rücksichtnahme auf den Fuß- und Radweg geprüft werden, um dessen Erreichbarkeit zu verbessern.
  9. Es sollte wegen vieler Unbekannten ein Prüfauftrag an die Verwaltung vorgeschaltet werden.. Wir werden dafür spezifische Vorgaben, u. a. den geeigneten Standort erarbeiten.
  10. Die LWG-Fraktion wird umgehend entscheiden, in welcher Form die Sache vorangetrieben werden soll und kann.
  11. In der investiven und operativen Verbesserung der Parkverhältnisse sieht die LWG-Fraktion eine wichtige Entscheidung über die Entwicklung unserer vor neuen Herausforderungen im Tourismus stehenden Stadt.

Kappeln, 26./30. 7. 2020

18. Juli 2020
Das „Stadtgespräch“ – Versuch der Bürgerbeteiligung

Angemerkt

Die Stadtvertretung hat in einem holperigen Verfahren mit einigen mehr oder weniger brauchbaren und realisierbaren  Vorschlägen  letztlich EINSTIMMIG die Planung eines Neubaus der Stadtbücherei am Deekelsenplatz und als einen wesentlichen Verfahrensschritt die Beteiligung der Wochenmarktbeschicker beschlossen. Diese hat stattgefunden und als überraschendes Ergebnis den mehrheitlichen Wunsch nach ständiger Stationierung des Marktes auf dem Parkplatz  am Rathaus geäußert. Das wird in die Planung einfließen und diskutiert  und soll hier nicht näher erörtert werden.

Heute im „Schlei Schnack“ aus diesem Vorgang eine Grundsatzbetrachtung über gelungene Bürgerbeteiligung anzustellen, lässt die Frage laut werden, warum eigentlich das 2017 gestartete „Stadtgespräch“ sang- und klanglos eingeschläfert wurde. Nach zögerlichem Start  hatten sich schließlich ALLE Fraktionen zur vorläufigen Trägerschaft bereit erklärt. Geschehen ist dann aber nicht viel. Dabei gab und gibt es Themen genug! Allein die vieljährige Prozedur der Altstadtsanierung mit vielen Facetten, von der in ihrer Gesamtheit bisher wenig bekannt ist, wird viel Gesprächsstoff und Möglichkeiten der bürgerlichen Mitwirkung bieten  und zwingend erfordern. Das regelmäßige „Stadtgespräch“ wäre ein geeignetes Forum, diese Themen einzufangen, zu bündeln und Anregungen in selbstbewusster Form an die Stadtpolitik heranzutragen.

Der Anspruch an die Struktur und Organisation des „Stadtgespräches“ war hoch. Am Ende des Entwicklungsprozesses sollte eine aus der Bürgerschaft selbst verwaltete, autarke Gemeinschaft stehen, die in Partnerschaft zu Politik und Verwaltung an der Stadtentwicklung mitarbeitet. Dieser Plan blieb nach sechs vielversprechenden Zusammenkünften offenbar Illusion. „Anhalten tut kriegen“ heißt ein geflügeltes Wort bei uns. Aber die Energie  wollten wohl Politik und Bürgerschaft nicht aufbringen. Darüber gab es keine politische, öffentliche und mediale Erwähnung.

9. Juli 2020
Unser Strand in Weidefeld

2021 soll in Kappeln die Kurabgabe eingeführt werden. Dann zahlen alle Übernachtungsgäste pro Übernachtung eine Gebühr – so wie in fast allen Bade- und Erholungsorten. Der Urlaubsgast kann für seine Zahlung angepasste Gegenleistungen erwarten, Leistungen, die ihm einen erfüllten Urlaub bieten. Die Rathausfraktionen haben in den vergangenen Monaten an diesem Leistungsangebot gearbeitet und sich verschiedene Satzungsmodelle zusammen mit der Verwaltung angeschaut. An angemessenen Tarifen wird gearbeitet.

Der große Weidefelder Strand an der Ostsee ist natürlich ein zentrales Urlaubsangebot für unsere Gäste. Mit der erkennbaren Zunahme der Gästezahlen über das ganze Jahr, natürlich insbesondere in der Sommerzeit, verdient der Stadtstrand besondere Beachtung. Die OFS, Dienstleister für den städtischen Tourismus in Kappeln, hat sich in Zusammenarbeit mit dem Strandpächter, der Stadtverwaltung und der Ostseeresidenz Olpenitz intensiv Gedanken über den Weidefelder Stand gemacht und in einer „Strandentwicklungsskizze“ zusammengefasst. Diese wurde kürzlich dem Wirtschaftsausschuss und den Fraktionen vorgestellt. In sehr präziser Darstellung wurden Stärken und Schwächen des Strandes beschrieben (SWOT):

Stärken

  • Thematisierte Strandabschnitte (Baden, Hunde, FKK, Wassersport)
  • Allgemeine Strandqualität
  • Serviceangebot
  • Busanbindung ab 2020-07-09
  • Weite des naturnahen Strandes
  • Nähe zur Stadt und zu ORO

Schwächen

  • Beschilderung und Besucherlenkung
  • Erhöhter Aufwand für Pflege und Reinigung
  • Optik des Parkplatzes
  • Anzahl öffentlicher Toiletten und Duschen 
  • Kapazitäten der Gastronomie 
  • Kein Wassersportangebot
  • Badesicherheit und Versorgung der DLRG-Mannschaft bei weiter steigenden Gästezahlen 

Chancen

  • Schaffung eines ganzheitlichen Erlebnisareals
  • „attraktiver Strand“ für Gäste aus der Region und ORO
  • Bau eines „Strandservicecenters“
  • Erweiterung der Gastronomie
  • Wassersportangebote
  • Nutzung als Veranstaltungsort

Risiken

  • Auslastung von ORO ist nicht bekannt und somit schwer kalkulierbar
  • Schwierigkeiten, Servicepersonal zu finden

Interessant ist die Darstellung der „Aufgabenverteilung“ für die Bewirtschaftung des Strandes. Grundlage hierfür ist ein Vertragsverhältnis mit dem derzeitigen Pächter. Dessen Aufwendung refinanziert er aus den Parkplatzgebühren. Auffällig in der Gesamtdarstellung ist, dass eine Beteiligung der Ostseeresidenz Ostsee (ORO) in keinem Bereich gegeben ist. Besorgt werden muss, dass zunehmend viele Gäste den Strand und seine Einrichtungen ohne Inanspruchnahme des gebührenpflichtigen Parkplatzes benutzen, aber zur Steigerung der Unterhaltungskosten deutlich beitragen. Hier muss mit ORO verhandelt werden, zumal frühere vertragliche Regelungen fehlen!

Wie geht es nun weiter?

In einer Fraktionsrunde am 2. Juli d. J. mit dem Bürgermeister wurde anhand der Strandentwicklungsskizze vom 14. 2. 20 abgestimmt, dass von den Partnern für die Projekte

Strand  (Duschen, Umkleiden, Toiletten)

Besucherlenkung (begonnene Maßnahmen abschließen)

 DLRG (autarke DLRG-Unterkunft, Lagerflächen, Badesicherheit, Wachstationen, Badezonen erweitern)

 Parkplatz (Parkgebühren, Umgestaltung, Ladesäulen, Fahrradstellplätze)

 Wassersport (Wassersport-Station, Mehrzweckgebäude)

Prioritäten bis zum Oktober d. J. erarbeitet  und den Gremien zugeleitet werden sollen. Deutlich wurde, dass der Wille besteht, „viel Geld in die Hand zu nehmen“, um unseren Strand entsprechend seiner Bedeutung für den lokalen und regionalen Tourismus zu entwickeln. Die Entwicklungsskizze und  die Besprechungsergebnisse vom 2. 7. sollen dafür die Grundlagen bilden.

 

4. Juli 2020
Wohnen in Kappeln

Die Tagesordnung der letzten Sitzung des Bauausschusses am 3. 7. d. J. hatte es in sich. Wieder einmal rückte der Bebauungsplan Nr. 74 „Schleiterrassen“ in den Mittelpunkt der Beratungen. Thema war die Qualifizierung des Plangebietes als „Allgemeines Wohngebiet“ (AW) und seine Nutzungsausschöpfung. Dem Vernehmen nach lägen zahlreiche Anfragen nach Möglichkeiten der Errichtung von Ferienhäusern/wohnungen vor. Die Bauverwaltung regte bei dieser Wahrnehmung an, das Planziel dieses Wohngebietes in Erinnerung zu bringen und die Nutzungsmöglichkeiten darzustellen.

In der Begründung zum B-Plan heißt es unmissverständlich, dass Planungsziel die Entwicklung eines hochwertigen Wohngebietes ist! Die zugrunde liegende Baunutzungsverordnung lässt in einem AW-Gebiet aber auch Ausnahmen zu. Diese dürfen nicht den Charakter des Planungsgebietes als Wohngebiet (Planungsziel) beeinträchtigen. Ferienwohnungen als zugelassene Ausnahmen sind keine Wohnungen im allgemein verständlichen und rechtlichen  Sinne. Allein aus diesen Feststellungen ergibt sich, dass Ferienhäuser/Wohnungen als Ausnahmenutzungen im AW-Gebiet sehr beschränkt in ihrer Zahl sein müssen. Eine zu große Anzahl oder Massierung auf einer Teilfläche würde den Charakter des Wohngebietes beeinträchtigen bzw. wie ein Sondergebiet (SO) anmuten. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von „Etikettenschwindel“.

Der Bauausschuss hat nach intensiver Debatte einstimmig beschlossen, dass der als Ausnahmen (§§ 4, 13 a Baunutzungsverordnung) zulässige  Anteil der Ferienhäuser/wohnungen auf 10 % der in dem Plangebiet erwarteten  Wohnungen beschränkt wird. Die Berechnungsfläche ist um die Baufelder zu kürzen, die durch den B-Plan bereits direkt für Ferienwohnungen ausgeschlossen sind. Die Prozentklausel ist auf jedes Baufeld exklusiv anzuwenden. So konnte aktuell auf einem 10 Parzellen umfassenden Baufeld nur ein Ferienhaus zugelassen werden.

Mit diesem umfassenden Beschluss wurde der Grundstein gelegt, dass die Errichtung und der Betrieb von Ferienwohnungen in Kappeln sinn- und maßvoll geregelt wird. Die vom Gesetzgeber eingeräumten Ausnahmen von den Festsetzungen in einem allgemeinen Wohngebiet wurden gebührend beachtet. Wir hoffen, dass auf dem Gelände der ehemaligen Marinewaffenschule, jetzt der B-Plan „Schleiterrassen“,  die Konversion durch die Schaffung von neuem Wohn- und Lebensraum  als Ausgleich für den durch den Wegzug der Marine wirtschaftlich spürbaren Bevölkerungsschwund schnell gelingen wird. Das neue, große Wohngebiet schafft dafür attraktive Voraussetzungen.