Die Tagesordnung der letzten Sitzung des Bauausschusses am 3. 7. d. J. hatte es in sich. Wieder einmal rückte der Bebauungsplan Nr. 74 „Schleiterrassen“ in den Mittelpunkt der Beratungen. Thema war die Qualifizierung des Plangebietes als „Allgemeines Wohngebiet“ (AW) und seine Nutzungsausschöpfung. Dem Vernehmen nach lägen zahlreiche Anfragen nach Möglichkeiten der Errichtung von Ferienhäusern/wohnungen vor. Die Bauverwaltung regte bei dieser Wahrnehmung an, das Planziel dieses Wohngebietes in Erinnerung zu bringen und die Nutzungsmöglichkeiten darzustellen.
In der Begründung zum B-Plan heißt es unmissverständlich, dass Planungsziel die Entwicklung eines hochwertigen Wohngebietes ist! Die zugrunde liegende Baunutzungsverordnung lässt in einem AW-Gebiet aber auch Ausnahmen zu. Diese dürfen nicht den Charakter des Planungsgebietes als Wohngebiet (Planungsziel) beeinträchtigen. Ferienwohnungen als zugelassene Ausnahmen sind keine Wohnungen im allgemein verständlichen und rechtlichen Sinne. Allein aus diesen Feststellungen ergibt sich, dass Ferienhäuser/Wohnungen als Ausnahmenutzungen im AW-Gebiet sehr beschränkt in ihrer Zahl sein müssen. Eine zu große Anzahl oder Massierung auf einer Teilfläche würde den Charakter des Wohngebietes beeinträchtigen bzw. wie ein Sondergebiet (SO) anmuten. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von „Etikettenschwindel“.
Der Bauausschuss hat nach intensiver Debatte einstimmig beschlossen, dass der als Ausnahmen (§§ 4, 13 a Baunutzungsverordnung) zulässige Anteil der Ferienhäuser/wohnungen auf 10 % der in dem Plangebiet erwarteten Wohnungen beschränkt wird. Die Berechnungsfläche ist um die Baufelder zu kürzen, die durch den B-Plan bereits direkt für Ferienwohnungen ausgeschlossen sind. Die Prozentklausel ist auf jedes Baufeld exklusiv anzuwenden. So konnte aktuell auf einem 10 Parzellen umfassenden Baufeld nur ein Ferienhaus zugelassen werden.
Mit diesem umfassenden Beschluss wurde der Grundstein gelegt, dass die Errichtung und der Betrieb von Ferienwohnungen in Kappeln sinn- und maßvoll geregelt wird. Die vom Gesetzgeber eingeräumten Ausnahmen von den Festsetzungen in einem allgemeinen Wohngebiet wurden gebührend beachtet. Wir hoffen, dass auf dem Gelände der ehemaligen Marinewaffenschule, jetzt der B-Plan „Schleiterrassen“, die Konversion durch die Schaffung von neuem Wohn- und Lebensraum als Ausgleich für den durch den Wegzug der Marine wirtschaftlich spürbaren Bevölkerungsschwund schnell gelingen wird. Das neue, große Wohngebiet schafft dafür attraktive Voraussetzungen.
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