Was sind Kostenschätzungen heute noch wert?

Notunterkünfte „in Not“

Verdoppelung der Baukosten zu erwarten – Umplanung?

Vor ca. 2 Jahren beschloss die Stadtvertretung den Neubau von Notunterkünften in Loitmark gegenüber den Tennisplätzen. Die Kosten für dieses Projekt wurden auf 1,2 Mio. EURO geschätzt und so in den Haushalt 2022 eingestellt. Die sehr spät durchgeführte Ausschreibung lässt nach den Submissionen  jetzt Kosten von ca. 2,2 Mio. EURO erwarten. Das teilte der Bürgermeister der Stadtvertretung am 4. 5. 22 mit. Zuvor war auch schon in der Presse von einer Verdoppelung der Baukosten berichtet worden. Im Bauausschuss wurde keine Entscheidung getroffen, die den Fortgang des bereits laufenden Auftragsvergabeverfahrens sichert. Für den 11. Mai wurden jetzt Sondersitzungen des Hauptausschusses und der Stadtvertretung anberaumt. Dann soll eine Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens getroffen werden. Die Fraktion der LWG wird sich in ihrer Sitzung am 10. 5. zum wiederholten Male mit dem Projekt befassen. Insbesondere die Frage, wie es möglich sein wird, vor dem Hintergrund der Kostenverdoppelung das Vorhaben plangerecht durchzuführen, wird Gegenstand der Beratung sein. Die Frage nach Alternativen wird sicher eine Rolle spielen, wenn nicht sogar eine zeitliche Verschiebung oder ein unbefristeter Verzicht auf einen Neubau.

Die Bereitstellung von Notunterkünften ist eine gesetzliche Pflicht der Gemeinden, für die es gesetzeskonform keine Alternative gibt. Die Stadtvertretung entschied sich für einen Neubau auf eigenem Grund und Boden, um endlich bedarfsgerecht und verfahrens- und zukunftssicher dieser Pflicht nachzukommen. Dieser Druck wird die Entscheidung letztlich beeinflussen. Andererseits wären Mehrkosten von 1 Mio. EURO keine „peanuts“ und könnten die Realisierung anderer notwendiger und schon beschlossener Maßnahmen mit Blick auf die Finanzlage der Stadt gefährden.

Wir hoffen, dass die Verwaltung –so wie verabredet- zu den Sondersitzungen Vorschläge unterbreitet, die die Entscheidung über Art und Finanzierung des Projektes „Notunterkünfte“ erleichtert. Nur der Hinweis auf die gesetzliche Pflicht wird nicht ausreichen.

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