Aus der Stadtvertretung am 2. 5. 18:
Die Stadtvertretung hat mit Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen der LWG, Grünen und des SSW die Änderung der Hauptsatzung und die Neufassung der Zuständigkeitsordnung beschlossen. Leider konnten die Nein-Stimmen diese „ruppigen“ Entscheidungen (s. u.) nicht verhindern. Die Handlungsfähigkeit des Bürgermeisters wurde von der „GroKo“ CDU/SPD auf ein im Vergleich zu anderen Städten lächerliches Maß beschränkt. In der Sitzung fiel die Bemerkung: „Nur noch zuständig für die Portokasse“! Die neue Zuständigkeitsordnung beschert dem Bauausschuss eine unvergleichlich große Machtfülle (s. u.) Es ist zu erwarten, dass wichtige Entscheidungsvorlagen künftig die Stadtvertretung nicht mehr erreichen. Diese werden dann im Fachausschuss, der nach der Gemeindeordnung ein vorbereitendes Gremium ist, entschieden!
Die nach der Wahl neugebildete Fraktion wird sich mit der Zuständigkeitsordnung befassen. Es bestehen erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Neufassung. Auch die Form der CDU-Tischvorlage wirft Fragen nach der Rechtmäßigkeit auf.
… so war der „“Weg““ zur Entscheidung:
„Bündnispolitik par excellence“
CDU und SPD setzen Änderung der Hauptsatzung und neue Zuständigkeitsordnung durch – unangekündigte Tischvorlagen als Grundlagen
Erlebt gestern, 30. 4., in der letzten Sitzung des Hauptausschusses, kurz vor der Wahl. Auf der Tagesordnung standen u. a. die Punkte „Änderung der Hauptsatzung“ und „Neufassung der Zuständigkeitsordnung“. Zum letzteren Punkt lag zum Zeitpunkt der Einladung die Vorlage NICHT vor. Sie wurde Tage später nachgereicht, so dass Beratungsarbeit in der Fraktion nicht möglich war! Das allein war Grund genug für einen Absetzungsantrag, der prompt von der LWG gestellt wurde. Da zwischen den Punkten ein sachlicher Zusammenhang besteht, wurde auch für den anderen die Absetzung beantragt. Mit den Stimmen der CDU und SPD wurden die Anträge abgelehnt. So weit, so gut. Oder doch schlecht?
Der „Knaller“ der letzten Sitzung in dieser Legislaturperiode jedoch waren unangekündigte TISCHVORLAGEN der CDU-Fraktion zu den beiden Tagesordnungspunkten. Diese waren am Sitzungstag noch nicht einmal im Netz bekannt gemacht. Der Hauptausschussvorsitzende und der Fraktionsvorsitzende (beide CDU) wiesen mehrfach auf eine gemeinsame Abstimmung (!) dieser Papiere mit der SPD hin. So war das Abstimmungsergebnis keine Überraschung. Mit deren Mehrheit die Annahme.
In dieser drastischen Form haben wir die (verwunderliche) Zusammenarbeit von CDU und SPD noch nicht erlebt. Rücksichtslos wurden die in der Gemeindeordnung festgeschriebenen Rechte der politischen Minderheiten bei Seite geschoben! Sie wurden mit Füßen getreten!
Wenn die Wirkungen und Folgen dieser Tischvorlagen nicht so umfassend wären, hätte man „um des lieben Friedens willen“ darüber hinweggehen können. Aber die Änderung der Hauptsatzung mit skandalösen Einschnitten der Bürgermeisterrechte und die neue Zuständigkeitsordnung mit einer jetzt gesicherten, für Gemeinden ungewöhnlichen Machtfülle des Bauausschusses lassen nicht zu, dass das Vorgehen von CDU und SPD schweigend zur Kenntnis genommen wird, obwohl es sprachlos macht. Die drastisch aufgestockten Entscheidungsbefugnisse des Bauausschusses werden dazu führen, dass viele „wichtige Angelegenheiten“ die Stadtvertretung gar nicht mehr erreichen, obwohl sie nach § 27GO dem Gesetz nach zuständig wäre.
Grundsatzentscheidungen,
Entwicklungskonzepte,
städtebauliche und Erschließungsverträge in unbegrenztem Umfang,
Auftragsvergaben in unbegrenzter Höhe für den gesamten Baubereich,
Bauprogramme für Tiefbaumaßnahmen in unbegrenzter Höhe
sind Beispiele absurder, künftiger Machtfülle des Bauausschusses. Eines Ausschusses, der nach der Bestimmung der Gemeindeordnung lediglich zur Vorbereitung der Beschlüsse der Stadtvertretung eingesetzt wird (§ 45 GO)!
Wir müssen erwarten, dass die Stadtvertretung am 2. Mai mit den Stimmen der CDU und SPD der „Empfehlung“ des Hauptausschusses folgen wird. Die LWG wird dann veranlassen, dass die Rechtmäßigkeit der Aufgabenübertragung und Entscheidungsbefugnisse auf den Bauausschuss in dem beschriebenen Umfang an zuständiger Stelle überprüft wird. Es geht um die Wahrung der Rechte der Stadtvertretung, dem obersten Organ. Sie trifft nach § 27 GO alle für die Gemeinde wichtigen Entscheidungen!
Darum geht es auch bei der Kommunalwahl am 6. Mai. Die LWG hat vor Wochen gegen die Zusammenlegung von Ausschüssen und gestern gegen die Änderung der Hauptsatzung sowie gegen die neue Zuständigkeitsordnung gestimmt. Durch beide Entscheidungen werden die Rechte der von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Stadtvertretung und des Bürgermeisters in einem Maße gekürzt, was seinesgleichen sucht! Wir waren auch der Meinung, dass es Sache der neugewählten Stadtvertretung sein sollte, sich ihre Hauptsatzung und Zuständigkeitsordnung zu geben! Jetzt werden die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter nach der Wahl vor vollendete Tatsachen gestellt.
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