Wahlstellen für alle – Die „Friedensliste“

Fraktionen bereiten die konstituierende Sitzung vor – Eine „Friedensliste“ ist das Ziel gemeinsamer Gespräche „jeder mit jedem“

Ein kleiner Versuch der Begriffserklärung. Gemeint ist hier nicht die bei verschiedenen Wahlen aufgetretene Partei, sondern in unserem Sinne bedeutet sie das Ergebnis von Gesprächen zwischen Fraktionen NACH einer Wahl. Da es keine Koalitionsverhandlungen sind, kann es sich nur um eine Kommunalwahl handeln. Das Gemeindeverfassungsrecht ist nicht nach dem Regierungskonzept ausgelegt, sondern bedingt die Zusammenarbeit aller Fraktionen. Bei der Verteilung von Wahlstellen kann es zu Abstimmungsbedürfnissen kommen, die nur im Gespräch miteinander zu lösen sind. Z. B. die Vermeidung von unsympathischen Losentscheiden oder die Erkenntnis, dass die eine oder andere Fraktion über einen besonders anerkannten Fachmann verfügt, können der Anlass sein. Auch Abstimmungen, die einer Minderheit im Rat Sitz und Stimme bringen, sind oft Beweggrund. Nicht die Schaffung von Vorteilslagen durch Tricksereien, sondern die Möglichkeiten, im Rahmen der zugewählten Rechte eine vernünftige Wahlstellenbesetzung zu erreichen, muss im Vordergrund stehen. Wenn das nicht gelingt oder beabsichtigt ist, scheitert dieses Vorhaben und es müsste jede Wahlstelle -immerhin 176 in Kappeln- durch Wahl besetzt werden. „En Bloc“ wäre dann kein Thema! Auch das abschließende Wahlverfahren bedarf der Zustimmung aller Fraktionen.

Das Wort „Friedensliste“ soll darauf hinweisen, dass „friedvolle“, also freundliche, kooperative und objektive Gespräche stattfinden, um zur Erleichterung der ansonsten umständlichen Konstituierung beizutragen. Das werden wir am 13. Juni in Kappeln erleben können. Die gewählten Fraktionen haben sich in guter Atmosphäre in den letzten Tagen zusammengesetzt, um eine „Friedenliste“ zu erarbeiten. Nach unserem Eindruck ist das überzeugend gelungen, und an dieser Stelle bedanken wir uns für freundliche Zusammenkünfte.

Verschiedene Wahlstellen müssen durch Einzelwahlen besetzt werden. So z. B. der/die Bürgervorsteher/in und seine/ihre Stellvertreter. Und auch die stellvertretenden Bürgermeister/innen. Hier regelt die Gemeindeordnung das Vorschlagsrecht nach Fraktionsstärke. Viele Wahlstellen sind „Entsendungen“ oder „Bestellungen“ in Gesellschaften, Organisationen und Verbände, wo der sog. „Parteienproporz“ nicht greift, also Einzelwahlen auf Vorschlag jeder interessierten  Fraktion nötig werden. (z. B. Mitglied im Aufsichtsrat der OFS). Inwieweit gemeine Wahlen bei diesen genannten Wahlstellen durch Verlangen stattfinden müssen, bleibt abzuwarten.

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