In Kreisen der Gesellschaft besteht der Wunsch, dass sich der Staat nicht allzu sehr in das Leben der Menschen einmischen sollte. Andererseits ist Verfassungsauftrag des Staates, Daseinsvorsorge zu treffen. Auch am Beispiel der Klimakrise und der Suche nach Lösungsmöglichkeiten einer klimaschonenden Wärmeversorgung wird das deutlich. Jetzt sind Eingriffe in das sehr häusliche Privatleben der Bevölkerung unabsehbar. In den vergangenen Monaten hat die Bundesregierung sehr viel Augenmaß vermissen lassen, vernünftige Lösungen zu entwickeln. Zuviel Dirigismus, irritierende Termine und Prioritäten, aber auch voreilige Alleingänge von Länderregierungen führten zu viel Unverständnis in der Bevölkerung und Fachwelt.
Wir wissen, dass die Bewältigung der Klimakrise die vorrangige Aufgabe der Gesellschaft in allen ihren Gliederungen ist. Die Politik hat hierfür den Rahmen zu setzen und die Menschen mitzunehmen. Wir wissen auch, dass das Gebäudeheizen ein umfassender Teil der globalen Gesamtproblematik ist . Klimagerechte Lösungen innerhalb des gesetzten Zeitrahmens bis 2045 bedingen Eingriffe in die sehr private Wirtschaftsführung der Menschen (Mieter und Eigentümer) mit hohem Mitteleinsatz bis an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit und –bereitschaft.
Die Wärmeversorgung der Bevölkerung gelangt auf den Rang der Pflicht zur Daseinsvorsorge des Staates, also zur Gemeinschaftsaufgabe. In dieses gesellschaftliche Bewusstsein muss die Wärmeversorgung gerückt werden, um breites Verständnis und überzeugte Bereitschaft zu erzeugen. Nur moralisierende Verbote, Anordnungen und Fristen mit fragwürdigen Förderzusagen führen nicht hierzu.
Die jetzt von der Ampel-Regierung erkannten „Leitplanken“ lassen erkennen, dass der Staat bereit ist, die nationale Wärmeversorgung als Gemeinschaftsaufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge zu akzeptieren. Leitfäden für notwendige Veränderungen sollen kommunale Wärmeplanungen bis 2028 sein. Diese sollen aufzeigen, ob in den Gemeinden und Städten die großflächige Versorgung mit Fern- bzw. Nahwärme vorzugsweise möglich ist.
Es ist zu hoffen, dass das wieder vorgelegte „Gebäudeheizungsgesetz“ diesen Grundgedanken konsequent erfasst. Selbstverständlich sollte sein, dass der Staat mit seinen Liegenschaften mit gutem Beispiel vorangeht!
Das grüne Wirtschaftsministerium hat sich den vehementen Protesten und Widerständen gebeugt und eine Versorgungspflicht der Haushalte in Deutschland de facto mit Wärmepunpen ab 2024 aufgegeben. Es wurden „Leitplanken“ in den Bundestag gebracht, die das geplante Vorgehen „auf den Kopf stellen“. Die Fern- bzw. Nahwärmeversorgung tritt jetzt in den Vordergrund und verpflichtet die Gemeinden ab einer gewissen Größenordnung ( vermutlich 10.000 Einwohner), Wärmeplanungen bis 2028 zu erstellen. Das ist der richtige Weg, und dass es so kam, ist nur den vielfältigen Protesten aus allen Bereichen der Gesellschaft zu verdanken. Jetzt gilt es, dass Städte und Gemeinden, auch kleinere, ohne Zögern die Machbarkeit dieser immensen Aufgabe fachlich untersuchen. Ersten Verlautbarungen war zu entnehmen, dass Städte und Gemeinden unter 10.000 Einwohnern keine Nachteile bei evtl. Förderprogrammen haben werden.
Auch in Kappeln ist die umfassende Versorgung mit Fern- oder Nahwärme möglich. Es stehen mehrere Wärmequellen zur Verfügung. Wasser, Biostoffe, Abwärme könnten eingesetzt werden, später auch Wasserstoff. Wirtschaftlichkeit und Organisation wären zu überprüfen. Schon jetzt gehen große Städte und kleine Gemeinden beeindruckend voran (z. B. Flensburg).
Mag sein, dass im Zusammenhang mit einer Wärmeplanung alle kommunalen Investitionspläne und Wunschlisten auf den Prüfstand genommen werden müssen; denn eine Umstellung auf Netzwärme würde einen enormen Mittelaufwand bedingen. Allerdings kann erwartet werden, dass der Daueraufwand für die Anschlusswilligen und wahrscheinlich Anschlusspflichtigen deutlich geringer sein könnte als die Installation einer individuellen Heizungsanlage, dann oft verbunden mit erheblichem Dämmungsaufwand.
Es kann erwartet werden, dass sich die neu zusammengesetzten Fraktionen der Stadtvertretung mit diesem Thema befassen werden oder müssen.
Heizungswärme wird zur Gemeinschaftsaufgabe. In Kreisen der Gesellschaft besteht der Wunsch, dass sich der Staat nicht allzu sehr in das […]
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