Straßenausbaubeiträge: LWG-Fraktion für die Abschaffung der Beitragszahlungspflicht

Straßenausbaubeiträge in Kappeln – ja oder nein? Diese Frage beschäftigte die LWG-Fraktion in ihrer gestrigen Sitzung. Die Verwaltung hatte eine umfangreiche und sehr informative Vorlage erstellt. Insbesondere ein Rechtsgutachten der Kanzlei WE, Kiel, gestaltete sich als Grundlage der Diskussion. Die Fraktionsmitglieder konzentrierten sich auf folgende Aspekte und Fragen:

  • Aufhebung der Beitragssatzung möglich?
  • Ist das schwebende Beitragsverfahren wg. der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED von Bedeutung?
  • Reicht die auf drei Jahre befristete Ausgleichszusage der Landesregierung aus?
  • Hat die augenblicklich gute finanzielle Lage der Stadt im gesamtwirtschaftlichen Rahmen mehrjährig Bestand?

Über Allem stand der Wille, Straßenausbaubeiträge nach Möglichkeit abzuschaffen und künftige Ausbaumaßnahmen (Straßen, Wege, Plätze) zeitgerecht und für die Bürger ggf. belastungsgerecht zu finanzieren.

Die Suche nach Antworten auf die oben stehenden Fragen machte deutlich, dass über den politischen Willen hinaus noch viel Klärungsbedarf und viele Risiken bestehen.

Bei rechtlicher Betrachtung steht der sofortigen Aufhebung der Beitragssatzung das noch nicht abgeschlossene Beitragsverfahren „Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED“ im Wege. Ein Beitragsverzicht könnte demnach erst für künftige (noch nicht begonnene) Maßnahmen wirksam werden. Aus der Verwaltung war zu erfahren, dass die noch laufende Beitragsveranlagung noch längere Zeit (evtl. 2 Jahre) in Anspruch nehmen wird. Für künftige Ausbaumaßnahmen könnte durch einen Satzungszusatz die Beitragszahlungspflicht befristet oder unbefristet aufgehoben werden.

Finanzpolitisch ist die Risikolage abzuwägen, wie sich der künftige Finanzausgleich für die Kommunen des Landes entwickelt und ob über mehrere Jahre die z. Z. exzellente Wirtschaftssituation mit „sprudelnden“ Steuereinnahmen des Landes und der Gemeinden darstellen wird. Von Bedeutung wird auch sein, wie verlässlich die Zusage des Landes von Ausgleichszahlungen für die bekannten drei Jahre und darüber hinaus sein wird.

Die LWG entschied sich im Grundsatz für die sofortige Abschaffung der Beitragszahlungspflicht, jedoch gemäß der Rechtslage (s. o.) bei Fortbestand der Satzung, allerdings mit entsprechendem Zusatz. Die Aussetzung der Zahlungspflicht sollte vorerst auf drei Jahre befristet werden, um so einen spätesten Zeitpunkt für eine Tatsachenprüfung und die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Situation der Stadt zu gewährleisten, zumal das Land nur eine „besondere Infrastrukturförderung“ für die nächsten drei Jahre vorgesehen hat.

Ausdrücklich wurde die umfang- und inhaltsreiche Information der Rathausverwaltung in Gesprächen und Vorlagen anerkannt.

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