Stadtpflaster

So titelt der „“SchleiBote““ am 8. 3. 18.

Kampf um das Flensburger Kopfsteinpflaster

Da haben sich die Flensburger Einiges vorgenommen. Der Einstieg in die Beratungen zeigt das deutlich.

Auch in Kappeln wurde dieses Thema für die obere Schmiedestraße bereits andiskutiert. Die Grünen hatten vor einem Jahr den Gedanken aufgegriffen, so wie in der Schweiz und einigen deutschen Städten das Kopfsteinpflaster in einem besonderen Verfahren abzuschleifen. Wir haben das als interessante Idee gewertet und ausführlich dargestellt (s. u.). Eine oberflächliche Kalkulation ergab, dass wohl Kosten in Höhe von 150.000 EUR für ca. 300 qm entstehen würden. Nach wie vor halten wir dieses Verfahren als geeignet, zumindest in den von Fußgängern und Radfahrern (u. a. Mühlenstraße) stark benutzten Straßen Pflasterstrecken zu „“entschärfen““. Die kleinpflastrigen Seitenstreifen in der Wassermühlenstraße mögen genügen, da auf diesen nicht geparkt wird.

Die LWG ist  bereit, sich für das nächste Haushaltsjahr -auch im Rahmen einer allgemeinen Verkehrsbetrachtung- wieder mit diesem Thema zu befassen.

Nachfolgend  unser Artikel vom 17. 2. 17:

Schön ist sie ja, die obere Schmiedestraße mit ihrem Kopfsteinpflaster. Aber leider für Fußgänger, insbesondere für Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer und Kinderwagentransporte nur erschwert und unsicher benutzbar. Jetzt bringen die Grünen im Verkehrs- und Umweltausschuss den Vorschlag ein, das Pflaster zu glätten und neu zu verfugen. Als Beispiel dient die Stadt Konstanz, die auf diese Art Gehspuren über den Platz vor ihrem Münster eschaffen hat. Das Echo dort war durchaus positiv, wenn auch das Verfahren technisch aufwendig und teuer ist. Bei ca. 300 qm Behandlungsfläche müsste mit Kosten von ca. 150.000 Euro gerechnet werden. Die Verwaltung des Stadtbauamtes findet diesen Vorschlag gut und wird in der erwähnten Ausschusssitzung dazu Stellung nehmen. Zu bedenken ist vielleicht, dass die Altstadt Kappelns zum Sanierungsgebiet erklärt worden ist, und somit u. a. für gestalterische Eingriffe in Straßen Abstimmungsprozesse zu beachten sind.

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