LWG-Fraktion beschließt Antrag an den Bauausschuss – Grundstück in Ellenberg verfügbar
Der LWG-Antrag steht zur Sitzung des Bau-und Planungsausschusses am 22. Januar 2018 auf der Tagesordnung. Bund, Land und Kommunen sind gefordert, die Möglichkeiten des Förderprogramms für den sozialen Wohnungsbau auszuschöpfen. Nicht ohne Grund ist das Thema „“sozialer Wohnungsbau““ Gegenstand hochaktueller politischer Diskussionen. Für die Fremdenvehrsgemeinde Kappeln bietet sich die Chance, in Ausführung eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes im Rahmen der Konversion Lösungen zu schaffen. Der LWG-Antrag greift dieses Angebot mit dem Wunsch auf, dass es in dieser Frage zu einer fraktionsübergreifenden Übereinstimmung kommt.
Der Bebauungsplan Nr. 1 der Stadt Kappeln weist in Ellenberg, Borkumer/Glücksburger Straße noch unbebaute Grundstücke für den Wohnungsbau aus. Auf einem Flurstück ist Mehrgeschossigkeit vorgesehen, eine der wesentlichen Bedingungen für den geförderten sozialen Wohnungsbau. Das Grundstück mit einer Größe von 14.037 qm wird von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) im Zuge der Konversion zum Kauf angeboten. Sollte dort sozialer Wohnungsbau realisiert werden, greifen lt. BIMA für den Erwerb durch die Gemeinde oder eine von ihr getragene Gesellschaft gravierende Förderungen. Die LWG-Fraktion hat vor diesem Hintergrund ihren nachfolgend abgedruckten Antrag an den Bau- und Planungsausschuss gerichtet, um im Eindruck bestehender Übereinstimmung der Fraktionen „“die noch undefinierten Diskussionen aufzugreifen, zusammenzufassen und den Prozess der verbindlichen Planung einzuleiten““.
Wir wissen um die Vielzahl der noch offenen Fragen, sind jedoch der Ansicht, dass deren Beantwortung zügig angestrebt werden muss, damit unsere Stadt in absehbarer kurzer Zeit bedarfsgerecht bezahlbare Wohnungen im sozialen Förderprogramm anbieten kann.
Die Fraktion vertritt den Standpunkt, dass es an der Zeit ist, verfügbare Flächen in guter Stadtlage nicht nur für Ferienwohnungen, Zweitwohnsitze und Einfamilienhäuser vorzuhalten. Eine erfolgreiche Wohnungspolitik kann und darf den sozialen Wohnungsbau, der allen Generationen zu wirtschaftlichen Bedingungen zugutekommt, nicht ausschließen. Wir hoffen, dass unser Antrag der Einstieg in eine verbindliche Vorhabenplanung sein wird.
Nachfolgend der Antrag im Wortlaut:
Liberale Wählergemeinschaft Kappeln
Kappeln, den 30.Dezember 2017
Herrn
Vorsitzenden des
Bau- und Planungsausschusses
V. Ramge
Rathaus
nachrichtlich
Herrn
Bürgermeister H. Traulsen
Rathaus
Betr.: Antrag der LWG-Fraktion: Sozialer Wohnungsbau in Kappeln
Sehr geehrter Herr Vorsitzender
Nach unserem Eindruck besteht zwischen den Rathausfraktionen im Grundsatz Übereinstimmung in der Frage nach einem ausreichenden Wohnungsangebot im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus in Kappeln. Mit unserem Antrag wollen wir die noch undefinierten Diskussionen aufgreifen, zusammenfassen und den Prozess der verbindlichen Planung einleiten. Im Falle der Realisierung wären vorher Trägerschaft, Grundstücksverfügbarkeit, evtl. Kaufpreis, Förderung und Fragen der Stadtplanung zu klären.
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 1 der Stadt Kappeln weist in Ellenberg an der Glücksburger Straße das Flurstück 155/9 für den mehrgeschossigen Wohnungsbau aus. Dieses Grundstück mit einer Größe von 14.037 qm bietet z. Z. die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zum Kauf mit einer Preisvorstellung von 491.295,00 EU an. Die Verwaltung hat erfreulicherweise bereits das Exposè für das Angebot vorliegen. Diesem sind nähere Einzelheiten zu entnehmen. Ein Auszug aus dem Angebot ist beigefügt.
Entsprechend dem Angebot der BIMA würden auf diesem Flurstück die Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau mit je 25.000 EUR Abzugsbetrag von der originären Kaufpreisforderung gefördert werden, höchstens bis 80 % des Gesamtkaufpreises., also 393.036 EUR. Dieser Förderbetrag wäre bereits bei der Schaffung von 16 Wohnungen erreicht. Bedingung wäre, dass entweder die Stadt selbst Erwerberin des Grundstücks ist oder eine von der Stadt dominierte Gesellschaft Käuferin ist.
Wir wissen um die Vielzahl der noch offenen Fragen, sind jedoch der Ansicht, dass deren Beantwortung zügig angestrebt werden muss, damit unsere Stadt in absehbar kurzer Zeit bedarfsgerecht bezahlbare Wohnungen im sozialen Förderprogramm anbieten kann. Wir hoffen hierfür auf eine fraktionsübergreifende Zustimmung und Unterstützung dieses schwierige, aber zukunftsweisende Vorhaben.
Nachfolgend unser Beschlussantrag an den Bau- und Planungsausschuss:
Der Bau- und Planungsausschuss beschließt:
P. Koch
Fraktionsvorsitzender
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