Kappeln braucht bezahlbare Wohnungen!

LWG-Fraktion beschließt Antrag an den Bauausschuss – Grundstück in Ellenberg verfügbar

Der LWG-Antrag steht zur Sitzung des Bau-und Planungsausschusses am 22. Januar 2018 auf der Tagesordnung.  Bund, Land und Kommunen sind gefordert, die Möglichkeiten des Förderprogramms für den sozialen Wohnungsbau auszuschöpfen. Nicht ohne Grund ist das Thema „“sozialer Wohnungsbau““ Gegenstand hochaktueller politischer Diskussionen. Für die Fremdenvehrsgemeinde Kappeln bietet sich die Chance, in Ausführung eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes im Rahmen der Konversion Lösungen zu schaffen. Der LWG-Antrag greift dieses Angebot mit dem Wunsch auf, dass es in dieser Frage zu einer fraktionsübergreifenden Übereinstimmung kommt.

Der Bebauungsplan Nr. 1 der Stadt Kappeln weist in Ellenberg, Borkumer/Glücksburger Straße noch unbebaute Grundstücke für den Wohnungsbau aus. Auf einem Flurstück ist Mehrgeschossigkeit vorgesehen, eine der wesentlichen Bedingungen für den geförderten sozialen Wohnungsbau. Das Grundstück mit einer Größe von 14.037 qm wird von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) im Zuge der Konversion zum Kauf angeboten. Sollte dort sozialer Wohnungsbau realisiert werden, greifen lt. BIMA für den Erwerb durch die Gemeinde oder eine von ihr getragene Gesellschaft gravierende Förderungen. Die LWG-Fraktion hat vor diesem Hintergrund ihren nachfolgend abgedruckten Antrag an den Bau- und Planungsausschuss gerichtet, um im Eindruck bestehender Übereinstimmung der Fraktionen  „“die noch undefinierten Diskussionen aufzugreifen, zusammenzufassen und den Prozess der verbindlichen Planung einzuleiten““.

Wir wissen um die Vielzahl der noch offenen Fragen, sind jedoch der Ansicht, dass deren Beantwortung zügig angestrebt werden muss, damit unsere Stadt in absehbarer kurzer Zeit bedarfsgerecht bezahlbare Wohnungen im sozialen Förderprogramm anbieten kann.

Die Fraktion vertritt den Standpunkt, dass es an der Zeit ist, verfügbare Flächen in guter Stadtlage nicht nur für Ferienwohnungen, Zweitwohnsitze und Einfamilienhäuser  vorzuhalten. Eine erfolgreiche Wohnungspolitik kann und darf den sozialen Wohnungsbau, der allen Generationen zu wirtschaftlichen Bedingungen zugutekommt, nicht ausschließen. Wir hoffen, dass unser Antrag der Einstieg in eine verbindliche Vorhabenplanung sein wird.

Nachfolgend der Antrag im Wortlaut:

Liberale Wählergemeinschaft Kappeln

Kappeln, den 30.Dezember 2017

Herrn

Vorsitzenden des

Bau- und Planungsausschusses

V. Ramge

Rathaus

 

nachrichtlich

Herrn

Bürgermeister H. Traulsen

 

Rathaus

 

 

Betr.:  Antrag der LWG-Fraktion:   Sozialer Wohnungsbau in Kappeln

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender

Nach unserem Eindruck besteht zwischen den Rathausfraktionen im Grundsatz Übereinstimmung in der Frage nach einem ausreichenden Wohnungsangebot im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus in Kappeln. Mit unserem Antrag wollen wir die noch undefinierten Diskussionen aufgreifen, zusammenfassen und den Prozess der verbindlichen Planung einleiten.  Im Falle der Realisierung wären vorher Trägerschaft, Grundstücksverfügbarkeit, evtl. Kaufpreis, Förderung  und Fragen der Stadtplanung zu klären.

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 1 der Stadt Kappeln weist in Ellenberg an der Glücksburger Straße  das Flurstück 155/9 für den mehrgeschossigen Wohnungsbau aus. Dieses Grundstück mit einer Größe von 14.037 qm bietet z. Z. die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zum Kauf mit einer Preisvorstellung von 491.295,00 EU an.  Die Verwaltung hat erfreulicherweise bereits das Exposè für das Angebot vorliegen. Diesem sind nähere Einzelheiten zu entnehmen. Ein Auszug aus dem Angebot ist beigefügt.

Entsprechend dem Angebot der BIMA würden auf diesem Flurstück die Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau mit je 25.000 EUR Abzugsbetrag von der originären Kaufpreisforderung gefördert werden, höchstens bis 80 % des Gesamtkaufpreises., also 393.036 EUR. Dieser Förderbetrag wäre bereits bei der Schaffung von 16 Wohnungen erreicht.  Bedingung wäre, dass entweder die Stadt selbst Erwerberin des Grundstücks  ist oder eine von der Stadt dominierte Gesellschaft Käuferin ist.

Wir wissen um die Vielzahl der noch offenen Fragen, sind jedoch der Ansicht, dass deren Beantwortung zügig angestrebt werden muss, damit unsere Stadt in absehbar kurzer Zeit bedarfsgerecht bezahlbare Wohnungen im sozialen Förderprogramm anbieten kann. Wir hoffen hierfür  auf eine fraktionsübergreifende Zustimmung und Unterstützung dieses schwierige, aber zukunftsweisende Vorhaben.

Nachfolgend unser Beschlussantrag an den Bau- und Planungsausschuss:

Der Bau- und Planungsausschuss beschließt:

  1. Auf dem Grundstück in Ellenberg, Flurstück 199/5 soll, beruhend auf den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1,  Wohnbebauung realisiert werden. Hier oder auf  einer angemessenen Teilfläche sollen  bedarfsgerecht im Geschossbau Wohnungen im Programm des „“sozialen Wohnungsbaus““ entstehen. Das Grundstück wird mit Preisvorgabe von der BIMA zum Kauf angeboten.
  2. Die  Verwaltung wird beauftragt, mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zügig  Kaufpreisverhandlungen über den Erwerb des Flurstückes 199/5 durch die Stadt oder einen Träger gemäß vorliegendem Angebot aufzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zu den Kaufpreisverhandlungen Vorschläge für die Form der Trägerschaft der Baumaßnahme  (Erwerb, Durchführung, Verwaltung) zu erarbeiten und vorzulegen.
  3. Mit der bereits von der BIMA eingeschalteten Naturschutzbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg sind von der Verwaltung unverzüglich Abstimmungsgespräche  wegen der von dort  vorgebrachten Hinweise und Forderungen zu führen.

P. Koch

Fraktionsvorsitzender

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