Die LWG Kappeln bleibt dran – wiederholter Antrag an den Sozialausschuss – Verfahren nach dem Vorbild der Stadt Flensburg –
Zur Erinnerung: Der Vorsitzende des Sozialausschusses (SPD) erklärte trotz seiner Ablehnung im Hauptausschuss am 3. 6., die Sache „gebührenfreies Parken für Ehrenamtler im Einsatz weiterzuverfolgen. Diese damals überraschende Aussage griff die LWG-Fraktion auf und stellt ihren gleichlautenden Antrag jetzt zum wiederholten Male im Sozialausschuss. In der Aussprache im Hauptausschuss am 3. 6. d. J. hatten sich einige Mitglieder der anderen Fraktionen durchaus positiv über das LWG-Antragsbegehren geäußert. Verwunderlich war deshalb die geschlossene Ablehnung von CDU und SPD. Deshalb wurde die Ankündigung des SPD-Sozialausschussvorsitzenden mit Genugtuung aufgenommen. Aber von Genugtuung ist bei der LWG heute nichts mehr festzustellen nach der erneuten Ablehnung des Vorsitzenden des Sozialausschusses (SPD), den bereits einmal „verschobenen“ Antrag in der Sitzung am 7. Februar zu behandeln. Angeblich aus „formalen“ Gründen?! Die Hartnäckigkeit, den LWG-Antrag zu blockieren, verwundert umso mehr, als die Jahreskosten für diese Maßnahme bei ca. 200 EUR liegen würden. Dem Antrag nach dem Flensburger Modell wurden eine verlässliche kalkulatorische Grundlage und die Darlegung der erforderlichen Schritte beigefügt. An den Antragsinhalten hat sich trotz der verlorenen Zeit nichts geändert. Die LWG erwartet unter Hinweis auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung die Aufnahme ihres Antrages in die Tagesordnung der Sozialausschusssitzung am 7. Februar 2018.
Die LWG-Fraktion ist nach wie vor überzeugt, dass das gebührenfreie Parken für Ehrenamtler im Einsatz ein attraktives Angebot zur operativen Unterstützung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit sein wird. Mit viel Vertrauen in die verantwortlichen Entscheidungen der Vereinsvorstände bei der Benennung der Empfangsberechtigten für einen sachlich und zeitlich beschränkten Parkausweis und überhaupt wenig Einmischung der Politik in die Abläufe kann der noch im Hauptausschuss völlig unsachgerecht als „immens“ bewertete Verwaltungsaufwand gering gehalten werden. Auch von der Verwaltung vorgetragene rechtliche Bedenken sind wenig stichhaltig, da das Vorbildverfahren in der Stadt Flensburg diese Fragen abschließend geklärt hat. „Das Rad muss nicht zweimal erfunden werden“ ! Hier sollte der vielbeschworene Blick über den Tellerrand genügen! Das gilt auch für die von den Ablehnern wenig objektiv zitierten „Erfahrungen der Stadt Flensburg“ . Dort konstatiert man nach zögerlichem Einstieg eine kontinuierlich gute Entwicklung.
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