Es geht doch! Sozialer Wohnungsbau in Kappeln

Im Bauausschuss nichts Neues außer Zeitverlust

Am 30. Dezember hat die Liberale Wählergemeinschaft den Antrag an den Bau- und Planungsausschuss gestellt, auf einem konkreten Grundstück in Ellenberg (hinter ALDI) dort im Bebauungsplan Nr. 1 ausgewiesenen Wohnungsbau u. a. mit sozial geförderten Wohnungen (sozialer Wohnungsbau)  zu realisieren. Der Antrag wurde am 22. 1. 18  einstimmig angenommen. Er enthält klare und für Politik und Verwaltung nachvollziehbare Aufträge an die Verwaltung. Auf Ergebnisse warten wir seit dem.

Die CDU-Fraktion allerdings bestand auf vorherige Erstellung eines Wohnraum- versorgungskonzeptes, dessen Kosten mit 35.000 ‚¬ geschätzt wurden. Alle anderen Fraktionen und letztlich die Stadtvertretung lehnten diese unnötige Geldausgabe am 14. 3. 18 ab! Der „Schlei Bote“ verstieg sich zu der plakativen Überschrift „Aus für den günstigen Wohnraum“. Anstatt jetzt zügig an der Ausführung des BAP-Beschlusses vom 22. 1. 18 zu arbeiten, zerrte der Bauausschuss das Thema „Wohnraumversorgungskonzept“ trotz des Ablehnungsbeschlusses der Stadtvertretung erneut in seine Beratung am 24. 4.

Und was kam dabei heraus? Nichts Neues! Bestätigt wurde u. a. , dass als Grundlage für die Einschätzung des Bedarfs an sozial geförderten Wohnungen der gesunde Menschenverstand genügt!  Ein Versorgungskonzept wäre nicht nötig. Der „Schlei Bote“ titelt mit “ Neuer Anlauf “ und verkennt dabei, dass der „erste Anlauf“ (detaillierter LWG-Antrag) nicht gestoppt, sondern in seiner Ausführung nur behindert wurde. Erreicht wurde von der CDU-Fraktion, dass das drängende Vorhaben „sozialer Wohnungsbau“  über den Wahltermin verzögert wurde. In der verflossenen Zeit hätten die am 22. Januar d. J. beschlossenen Aufträge an die Verwaltung abgearbeitet werden können.

Die LWG wird -sicher mit Unterstützung weiterer Fraktionen – zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung den Antrag stellen, das Grundstück in Ellenberg für Zwecke des sozialen Wohnungsbau zu kaufen. Die Zeit bis dahin muss genutzt werden, endlich mit der Klärung der im LWG-Antrag genannten offenen Fragen (u. a. Finanzierung, Trägerschaft, Investment, Anzahl, evtl. Bebauungsplanänderung, Umweltschutz) zu beginnen! Dazu bedurfte es nicht einer zusätzlichen Beratung im Bau- und Planungsausschuss!

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