Befangenheit, Parteinahme

Befangenheit,  Parteinahme

Bürgervorsteher zur Niederlegung des Vorsitzes aufgefordert

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion forderte den Bürgervorsteher vor Eintritt in die Tagesordnung auf, den Vorsitz in der Stadtvertretung niederzulegen, bis über das Bürgerbegehren zum Neubau der Stadtbücherei entschieden sein wird. Dem Bürgervorsteher wird vorgeworfen, sich öffentlich und unterstützend hinter den Antrag auf ein gegen den Büchereibau gerichtetes Bürgerbegehren zu stellen. Beispielhaft wurden sein unerlaubtes Eindringen in die offiziell gesperrten Kellerräume der Bibliothek und seine eindeutigen Leserbriefe in der Ortspresse genannt. Mit seinem Verhalten stelle er sich gegen den Beschluss der Stadtvertretung, am Deekelsenplatz eine neue Bücherei zu bauen. Damit sei er befangen, und es könne nicht erwartet werden, dass seine Verhandlungsführung in dieser Sache unparteiisch sein würde.  Der Bürgervorsteher lehnte die Niederlegung des Vorsitzes ab und stellte anheim, dass die Forderung juristisch überprüft werden könnte. Er sähe für sich keine Befangenheit. Die Fraktionen der Liberalen Wählergemeinschaft und des SSW unterstützten die Forderung der CDU-Fraktion. Es bleibt abzuwarten, ob die Angelegenheit damit erledigt ist, oder ob sich in der Folgezeit Weiterungen ergeben. Insbesondere die Beteiligung des Bürgervorstehers an der „Besuchsaktion“ in der Bücherei am 11. 9.hat in den genannten Fraktionen heftige Diskussionen. ausgelöst.

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