Auch ein Dauerthema

Parken in Kappeln

Wir haben bereits berichtet, dass die LWG-Fraktion zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung am 24. 8. den Antrag eingereicht hat, zu prüfen, ob rechtliche, technische und organisatorische Voraussetzungen gegeben sind, auf dem ebenerdigen Parkplatz direkt hinter dem ZOB eine zweigeschossige Parkpalette aufzustellen. Gle3ichzeitig wollen wir geprüft wissen, ob eine Verbindung des Parkplatzes in Höhe der Tankstelle mit dem Palettenplatz möglich wäre. Wir haben im folgenden unseren Antrag veröffentlicht.

Natürlich gibt die LWG-Fraktion mit diesem Antrag zum Ausdruck, dass sie der Errichtung einer Parkpalette am beschriebenen Standort zustimmen würde. Wir wollen mit dem Antrag bewirken, dass die vieljährigen Überlegungen, mehr Parkraum zu schaffen, endlich Fahrt und Dynamik aufnehmen. Deshalb haben wir versucht, unseren Antrag über das gewohnte Maß in allen Phasen ausführlich zu begründen. Wir hoffen, dass mit einem tragenden Beschluss der Stadtvertretung, die Sache den „Schwung“ erhält, dass wir noch in diesem Jahr mit detaillierten Planungen beginnen können.  Dass soll unabhängig davon geschehen, ob ein Investor gefunden wird oder nicht. Wir sehen die Schaffung von innenstadtnahem Parkraum verkehrs- und gesellschaftspolitisch als verpflichtende Aufgabe der Daseinsvorsorge, demnach eine Parkpalette am gewählten Standort als Gemeinbedarfseinrichtung, die letztlich auch den Einsatz von öffentlichen Mitteln (Eigenmittel, Zuschüsse) bedingt.

 

Unser Antrag an die Stadtvertretung, Sitzung am 24. 8. 20:

 

Liberale Wählergemeinschaft Kappeln (LWG)

 

An den                                                                                                                                                      29. Juli 2020

Herrn Bürgervorsteher

der Stadt Kappeln

 

über

den

Herrn Bürgermeister

der Stadt Kappeln

Rathaus

 

Betr.: Parken in Kappeln

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die LWG Kappeln stellt zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung folgenden Antrag:

Errichtung einer Parkpalette an der B 203

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Erteilung eines Prüfauftrages an die Verwaltung für die Errichtung einer doppelstöckigen Parkpalette an der B 203 auf und über dem Parkplatz unmittelbar hinter dem ZOB (zwischen WC-Gebäude und Tierarztpraxis). In diesem Zusammenhang soll die Möglichkeit der befahrbaren Verbindung zwischen diesem Platz und dem darüber liegenden, ebenerdigen Parkplatz (gegenüber der ARAL-Tankstelle) geprüft werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen und Gespräche mit den zu beteiligenden Behörden und Ämtern aufzunehmen.

Begründung:

  1. Zu wenige Parkplätze in der Innenstadt verteilen sich auf Anwohner, Beschäftigte und Gäste.
  2. Die kleinen Innenstadtparkplätze lösen permanent einen z. T. kreisenden Suchverkehr aus, der die engen Straßen überfüllt.
  3. Die Entwicklung zeigt, dass der Tourismus (Übernachtungsgäste und Tagesgäste) in unserer Stadt spürbar zunimmt, infolge das innerstädtische Verkehrsaufkommen expandiert.
  4. Festzustellen ist, dass die Kraftfahrzeige immer größer werden (Lieferfahrzeuge, PKW).
  5. Eine ausreichend bemessene Parkpalette hinter dem ZOB über dem vorhandenen ebenerdigen Parkplatz bietet die Möglichkeit, sehr eng an der Innenstadt viele Parkplätze auf engem Raum zu ermöglichen.
  6. Eine Verringerung des Verkehrsstromes in der engen Innenstadt würde dem notwendigen Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer entgegen kommen.
  7. Die Verbindung des Palettenplatzes mit dem westlichen Parkplatz in Höhe der Tankstelle würde seine verbesserte Auffindbarkeit und Erreichbarkeit außerhalb der Innenstadtberührung  ermöglichen. Der Radweg im Bereich der Tierarztpraxis ist zu berücksichtigen.
  8. Sollte die Prüfung die Genehmigungsfähigkeit der Maßnahme (ganz oder in Teilen) ergeben und auch die technischen Möglichkeiten (ganz oder in Teilen) bestehen, soll die Planung der Gesamtmaßnahme oder Teile davon eingeleitet werden.
  9. Wenn die Rahmenbedingungen erfüllt sind, soll versucht werden, einen privaten Investor für die Maßnahme zu finden. Sollte dies nicht gelingen, soll geprüft werden, ob und ggf. zu welchen Bedingungen die Stadt Kappeln selbst Trägerin der Maßnahme sein kann.
  10. Im Zuge der Planung der Gesamtmaßnahme wird ein Finanzierungs- und Bewirtschaftungskonzept erstellt. Im Falle der Trägerschaft durch die Stadt Kappeln stehen u. a. Teile der Einnahmen aus der Kurabgabe ab 2021 zur Verfügung.
  11. Mit der Planung der Parkplatzpalette soll für die Gesamtstadt ein vernünftiges Parkleitsystem installiert werden.
  12. Kosten für diesen Prüfauftrag entstehen nicht.

Der Antrag der LWG wird gemäß § 27 Abs. 1, Satz 1 der Gemeindeordnung der Stadtvertretung zur Entscheidung vorgelegt.

Freundliche Grüße

Arendt                                                                                                                                                                                         Fraktionsvorsitzender

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