Parken in Kappeln
Wir haben bereits berichtet, dass die LWG-Fraktion zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung am 24. 8. den Antrag eingereicht hat, zu prüfen, ob rechtliche, technische und organisatorische Voraussetzungen gegeben sind, auf dem ebenerdigen Parkplatz direkt hinter dem ZOB eine zweigeschossige Parkpalette aufzustellen. Gle3ichzeitig wollen wir geprüft wissen, ob eine Verbindung des Parkplatzes in Höhe der Tankstelle mit dem Palettenplatz möglich wäre. Wir haben im folgenden unseren Antrag veröffentlicht.
Natürlich gibt die LWG-Fraktion mit diesem Antrag zum Ausdruck, dass sie der Errichtung einer Parkpalette am beschriebenen Standort zustimmen würde. Wir wollen mit dem Antrag bewirken, dass die vieljährigen Überlegungen, mehr Parkraum zu schaffen, endlich Fahrt und Dynamik aufnehmen. Deshalb haben wir versucht, unseren Antrag über das gewohnte Maß in allen Phasen ausführlich zu begründen. Wir hoffen, dass mit einem tragenden Beschluss der Stadtvertretung, die Sache den „Schwung“ erhält, dass wir noch in diesem Jahr mit detaillierten Planungen beginnen können. Dass soll unabhängig davon geschehen, ob ein Investor gefunden wird oder nicht. Wir sehen die Schaffung von innenstadtnahem Parkraum verkehrs- und gesellschaftspolitisch als verpflichtende Aufgabe der Daseinsvorsorge, demnach eine Parkpalette am gewählten Standort als Gemeinbedarfseinrichtung, die letztlich auch den Einsatz von öffentlichen Mitteln (Eigenmittel, Zuschüsse) bedingt.
Unser Antrag an die Stadtvertretung, Sitzung am 24. 8. 20:
Liberale Wählergemeinschaft Kappeln (LWG)
An den 29. Juli 2020
Herrn Bürgervorsteher
der Stadt Kappeln
über
den
Herrn Bürgermeister
der Stadt Kappeln
Rathaus
Betr.: Parken in Kappeln
Sehr geehrte Damen und Herren,
die LWG Kappeln stellt zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung folgenden Antrag:
Errichtung einer Parkpalette an der B 203
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Erteilung eines Prüfauftrages an die Verwaltung für die Errichtung einer doppelstöckigen Parkpalette an der B 203 auf und über dem Parkplatz unmittelbar hinter dem ZOB (zwischen WC-Gebäude und Tierarztpraxis). In diesem Zusammenhang soll die Möglichkeit der befahrbaren Verbindung zwischen diesem Platz und dem darüber liegenden, ebenerdigen Parkplatz (gegenüber der ARAL-Tankstelle) geprüft werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen und Gespräche mit den zu beteiligenden Behörden und Ämtern aufzunehmen.
Begründung:
Der Antrag der LWG wird gemäß § 27 Abs. 1, Satz 1 der Gemeindeordnung der Stadtvertretung zur Entscheidung vorgelegt.
Freundliche Grüße
Arendt Fraktionsvorsitzender
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