Der beauftragte Architekt stellte der Stadtvertretung am 10. 1. d. J. seine Planung des neuen Feuerwehrgerätehauses mit Schulungsraum (im OG) für die Innenstadt vor. Nach letzten Kostenschätzungen ist von einer Bausumme in Höhe von 695.000 EURO auszugehen. Die Planung fand die uneingeschränkte Zustimmung der Feuerwehrkameraden und der Stadtvertretung. Die sofortige Ausschreibung aller Bauleistungen mit der Abgabefrist Anfang März wird am 5. März dem Hauptausschuss für den Haushalt 2018 endgültige Klarheit über die Kosten bringen.
Soweit – so gut? Weit gefehlt; denn ohne Streit geht auch dieses überschaubare, von allen gewünschte und vom Architekten trefflich geplante Projekt nicht über die Bühne! Dieser Streit entbrannte um die Ausführung der Bauüberwachung durch den Bauherrn, in diesem Fall also durch das Stadtbauamt. Der Bürgermeister hatte in der jüngeren Vergangenheit mehrfach die dramatische Überlastung des Bauamtes, u. a. auch mit dem Hinweis auf die eingeleitete Maßnahme „“Städtebauförderung““, hingewiesen und Personalverstärkung gefordert. Diese wurde ihm jedoch in der Diskussion über den Stellplan 2018 von den Fraktionen der CDU und SPD verweigert. Nun deutete er an, dass in dieser Situation eine verantwortungsvolle Bauüberwachung nicht uneingeschränkt möglich wäre. Zuvor hatte die LWG vom Architekten um Auskunft über Inhalt und Notwendigkeit einer Bauüberwachung durch die Bauherrin gebeten. Dieser betonte die Wichtigkeit einer umfassenden Kontrolle im ständigen Kontakt mit dem Architekten. Trotz dieser unmissverständlichen Hinweise lehnten die Fraktionen der CDU und SPD in gewohnter Einmütigkeit (12 : 8) den Vorschlag des Bürgermeisters ab, für die projektbezogene Bauüberwachung einen Fachmann auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrages zu beauftragen. Trotz der Unterbesetzung des Bauamtes erwarten diese Fraktionen also eine umfassende und verantwortungsvolle Bauüberwachung. Wir haben Sorge, dass diese Inanspruchnahme nicht nur zu Lasten des Personals geht, sondern dass auch die Bearbeitung und Begleitung anderer wichtiger Vorhaben zu kurz kommt. Die LWG hat bereits vor einigen Wochen angekündigt, dass sie die notwendige Personalverstärkung trotz der Ablehnung für den Stellenplan 2018 erneut beantragen wird. Mit der Hinnahme der bestehenden Personalsituation im Stadtbauamt wird die Politik ihrer Verantwortung für Personal und Arbeit nicht gerecht.
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