Bücherei-Bürgerentscheid – Wirkung und Folgen

Da ist er wieder  –  der Schlei-Schnack.

Wie zu erwarten  können wir uns an diesem Wochenende  nach der Sitzung des Sozialausschusses am „Schlei Schnack“ im heimischen Schlei Boten erfreuen. Was zuvor im Bauausschuss und im Sozialausschuss gelaufen ist, steht nach Ansicht der Verfasserin  für Untätigkeit der Politik. Die Unterstellung der Untätigkeit der Politik  ist beleidigend  und täuscht darüber hinweg, dass mangelhafte, ausgebliebene Recherche und daraus entstandene Voreingenommenheit die Ursache sind.

Dazu angemerkt:

Sei es, wie es ist: Auch mit diesem an manche abstrusen Leserbriefe erinnernden „Schlei Schnack“  kommt der Schlei Bote nicht an den Fakten vorbei: Diese sind:

  1. Der Bürgerentscheid ist noch nicht rechtskräftig. Darauf wurde in den Sitzungen des Bau- und Sozialausschusses hingewiesen. Die Kommunalaufsicht hat bemerkenswerte Unregelmäßigkeiten im Ablauf des Abstimmungsverfahrens festgestellt und die schon zu einem früheren Zeitpunkt vorgesehene Bestätigung des Ergebnisses blockiert. Es ist Sache der Stadtvertretung, eine Entscheidung am 16.. 6. zu treffen. Ableitungen aus der Abstimmung, die über die Standortfrage hinausgehen, sind für weitere Verpflichtungen nicht zulässig. Die Frage „wie soll es mit der Bücherei nun weitergehen?“ hätte im Verfahren gestellt und beantwortet werden müssen. Das war im Verfahren von den Antragstellern des Begehrens Nr. 1 (alter Standort) offensichtlich nicht gewollt! Das Begehren (Nr. 2)  der großen Mehrheit der Stadtpolitik war ein Büchereineubau am Deekelsenplatz, also eine Entscheidung über die Zukunft der Bücherei auf solider Finanzierungsbasis.
  2. Das Ergebnis des (noch nicht rechtskräftigen) Bürgerentscheides wird von der Politik akzeptiert, die Bücherei verbleibt am alten Standort und wird dort betrieben. Nicht mehr und nicht weniger. Diese Akzeptanz muss selbstverständlich auch von der Gegenseite erwartet werden! Mit dem Bürgerentscheid ist die Standortfrage entschieden. Weitere Ansprüche dürfen aus ihm nicht entwickelt werden.  
  3. Anstehende und künftige Entscheidungen über Betrieb und Unterhalt der Bücherei obliegen der Politik, namentlich dem Sozialausschuss, der für Betrieb und Organisation zuständig ist. Standort- und Bauentscheidungen sind innerhalb von zwei Jahren nach der Rechtskraft des Bürgerentscheides (16. Juni?) unzulässig. Der Entscheid bezieht sich auf den Büchereikomplex, wie er sich am Abstimmungstag darstellte. Der Umfang von Sanierungsmaßnahmen bestimmt sich nach den erkannten Erfordernissen und  haushaltswirtschaftlichen Möglichkeiten.
  4. Die Bindungsfrist des Bürgerentscheides beträgt nach der Gemeindeordnung zwei Jahre. Das hindert nicht nur die Stadt, innerhalb dieses Zeitraums Änderungen am und des Standortes vorzunehmen, sondern begrenzt auch die Wirksamkeit des Entscheides. Dieser ist wie ein Beschluss der Stadtvertretung zu sehen und kann im Laufe von zwei Jahren nur durch einen Bürgerentscheid abgeändert werden. Wie mehrfach eingeworfen, handelt es sich keinesfalls um eine endgültige, sondern um eine zeitlich begrenzt wirkende
  5. Die Stadtpolitik hat sich jetzt mit den Wirkungen des Bürgerentscheides auseinanderzusetzen. Das Diktat des Verbleibens der Bücherei am Standort Schmiedestraße hindert die Stadtvertretung nicht, ihren mehrheitlich gefassten Beschluss eines Neubaus als beste wirtschaftliche und städtebauliche Lösung im Auge zu behalten. Der Entscheid entbindet sie jedoch nicht von der Verpflichtung, einen in jeder Beziehung sichereren, laufenden  Betrieb zu gewährleisten. Das muss mit Rücksicht auf die finanzielle  Lage der Stadt  aus den zur Verfügung stehenden Mitteln des Haushaltes geschehen. Der Bürgerentscheid gibt hierzu keine Antworten! Er belässt alle aus ihm erwachsenden finanziellen Risiken und Belastungen bei der Stadt.
  6. Das Bürgerbegehren der Stadtvertretung für einen Neubau war von der Sorge getragen, für diese öffentliche Einrichtung auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine zukunftssichere Unterkunft zu schaffen. Die Alternative wäre ein nicht endender Sanierungsbedarf in einem maroden Gebäude, ohne dass hier die Bedingungen zur Schaffung des „dritten Ortes“ gegeben wären. Das wollen wir verhindern!
  7. Der Bürgerentscheid nimmt der Stadtpolitik nicht das Recht, sich weiterhin Gedanken über die Zukunft der Bücherei zu machen. Dabei spielt natürlich ein Neubau an geeigneter Stelle nach wie vor eine Rolle. Die bisherigen Diskussionen haben im Verwaltungsantrag einen Modernisierungs- und Sanierungsbedarf in Höhe von 3.400.000 EURO in „grober Schätzung“ genannt. Die Kostenschätzung für einen Neubau an einem anderen Standort 0 beträgt 2.900.000 EURO! Ist mit diesem Vergleich eine Komplettsanierung, so wie die Verwaltung es vorschlägt, zu verantworten? Die Bücherei bliebe ein Provisorium. Die Komplettsanierung könnte zwar die Förderfähigkeit ergeben, aber nicht das Ziel der Schaffung des „dritten Ortes“.
  8. Die im Meinungsaustausch vorgebrachten Abbruchgedanken (Ausschussebene!) auch für das Altgebäude und Komplettneubau mögen Betriebswirtschaftler interessant finden. Dieses Vorgehen würde aber nicht das Problem eines Standortes zweiter Klasse lösen. Denn die mit dem Neubau am alten Standort verbundenen, besonderen  Schwierigkeiten würden Kosten verursachen, die weit über den Kosten eines Neubaus an einem anderen Standort lägen.
  9. Fakt ist, dass der Weiterbetrieb der Bücherei in der Schmiedestraße nach politisch unverdächtiger Meinung die Verschwendung von Steuergeldern wäre. Der Bund der Steuerzahler hat in einer besonderen, nicht von amtlicher Seite eingeholten Expertise im Juli 2020 unmissverständlich befunden, dass der kurz zuvor beschlossene Umzug der Bücherei ein „Sieg der Vernunft wäre“. Der Stadt wird in diesem Gutachten empfohlen, sich von der Immobilie in der Schmiedestraße aus wirtschaftlichen Gründen zu trennen.

Fakt ist, dass die Politik verpflichtet ist, mit den Steuergeldern verantwortungsvoll und sorgsam umzugehen. Je nach Kassenlage erfordert dies mehr oder weniger intensives Nachdenken und Planen. Die Kassenlage der Stadt Kappeln ist sehr angespannt, also ist Vor- und Übersicht beim Geldausgeben geboten! Diesem Gebot fühlen wir uns verpflichtet, also nehmen wir uns die Zeit für verantwortungsvolles Planen! Dafür müssen wir unsachliche und unberechtigte Bewertungen und Kommentierungen  in Kauf nehmen. Wir nehmen uns aber auch das Recht,  Unterstellungen und falsche Behauptungen als solche darzustellen. Jederzeit sind wir gerne bereit, unsere Gedanken mit jedermann freundlich und fair zu erörtern. Wir hoffen, dass  unsere Veröffentlichungen dazu beitragen, Sachverhalte umfassend und korrekt zu vermitteln.  Natürlich sind sie Ergebnisse politischer Bewertungen und Absichten und werben ohne Anspruch um Unterstützung.

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